Arbeitsgerichtsbarkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Richterbund der Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen (RBA NW) möchte sich Ihnen vorstellen, Ihnen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit erläutern und Sie gleichzeitig bitten, seine Arbeit zu unterstützen.
- Wir sind der größte Verband der Richterinnen und Richter der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit.
- Unabhängig und überparteilich, auch Gewerkschaftsmitgliedern offen.
- Gegründet 1953 verstehen wir uns als Interessenvertretung der Berufsrichterinnen und -richter.
- Wir setzen uns auf allen Ebenen ein für die Belange der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen.
- Es geht uns darüber hinaus um die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung. Aber auch um die Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft.
- In Zeiten von Besoldungseinbußen und Versorgungslücken werden wir uns insbesondere um die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Kolleginnen und Kollegen zu kümmern haben.
Der RBA NW ist Mitglied des Bundes der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) und korporatives Mitglied des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW e.V.
Nicht zuletzt unserer Arbeit im Verband, aber auch in den von uns mitgetragenen Mitwirkungsgremien des Hauptrichterrates und der Bezirksrichterräte in Hamm, Düsseldorf und Köln verdanken sich Erfolge in den letzten Jahren wie die Schaffung weiterer Richterstellen, die jedoch bei der damaligen Rekordbelastung der Kolleginnen und Kollegen mehr als überfällig war. Auch der Juristenprotest im Oktober 2007 („Protest der 1.300“) für insgesamt bessere Arbeitsbedingungen einschließlich einer längst fälligen Besoldungsanpassung war uns ein starkes Anliegen. Wir fordern die Durchführung von PEBB§Y-Fach zur Ermittlung eines objektiven Bildes der Belastung im richterlichen Dienst.
Wir sind nicht bereit, tatenlos zuzuschauen, wenn die Landesregierung bis Ende 2010 etwa 25 % der Richterstellen der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit abzubauen gedenkt. Denn die Arbeitsgerichtsbarkeit ist bereits jetzt zu weit über 100 % ausgelastet.
Nach wie vor wendet sich der RBA NW vehement gegen eine Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten. Plausible Gründe, insbesondere finanzieller Art, sind hierfür weit und breit nicht erkennbar. Unsere Anstrengungen für den Erhalt einer eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit werden nicht nachlassen.
Aber auch die Entwicklung des materiellen Arbeitsrechts – sei es die (mangelhafte) Gesetz-gebung zu Hartz IV, sei es das Prozess- oder Insolvenzrecht – wurden bzw. werden von uns in Arbeitskreisen kritisch begleitet.
Bedeutsame Herausforderungen stehen an:
- Strukturerneuerungen in der Justiz („flexibler Richtereinsatz“, Schaffung größerer Gerichts-bezirke mit der Folge weitreichender Versetzungsmöglichkeiten von Richterinnen und Rich-tern)
- Aufgabenübertragung und Auslagerung
- weitere einschneidende Verschlechterungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht
Wir laden Sie ein, hierbei intensiv mitzumachen – auf der Ihnen möglichen Ebene.
Unterstützen Sie aktiv den RBA NW.
Kontakt:
Direktor des Arbeitsgerichts Dr. Klaus Wessel, Vors. des RBA NW,
Arbeitsgericht Hamm, Marker Allee 94, 59071 Hamm,
Tel. 02381.891-360, Fax 02381.891-276


