Der deutsche Richterbund in der Zukunft - Rede des neugewählten Landesvorsitzenden Jens Gnisa auf der Landesvertreterversammlung am 15.09.2005 in Münster
Der Deutsche Richterbund in der Zukunft
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der schriftliche Geschäftsbericht für das Jahr 2004 liegt Ihnen vor, diesen hat Herr Schüler erläutert. Deshalb möchte ich nicht mehr viel zu unseren Aktivitäten in der Vergangenheit ausführen. Gestatten Sie mir insoweit aber noch eine Anmerkung. Ich denke, dass es uns nun endlich gelungen ist, in der Politik eine Trendwende zu erreichen. Wir werden nicht mehr – wie in früheren Zeiten – abgekanzelt, vielmehr beginnt die Politik unsere Themen aufzugreifen. Diese Einschätzung wird durch folgende Beispiele belegt:
- Die Ausblendung der R-Besoldung aus den geplanten Leistungszulagen nach dem Papier Schily- Gewerkschaften,
- die Ausnahmen von der Haushaltssperre im Personalbereich,
- die Ankündigung der Ministerin, die Absichtsberichte abzuschaffen,
- die politischen Zusagen hinsichtlich der kw-Vermerke,
- die Übernahme von Ideen aus unserer Initiative zu mehr Erziehung im Koalitionsvertrag,
- sowie die Berücksichtigung einiger Vorschläge aus unserem 10-Punkte-Papier in den Beschlüssen der JuMiKo.
Dies war nur möglich, weil wir eigene Konzepte entwickelt haben und der Richterbund durch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit aufgefallen ist. Es wird nun entscheidend darauf ankommen, dass diesen Ankündigungen auch die entsprechenden politischen Taten folgen. Für Ihre engagierte Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht denkbar gewesen wären, möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken.
Was haben wir nun für die Zukunft vor? Diese Frage werden Sie an mich als Kandidaten für den Landesvorsitz zu Recht stellen. Ich möchte im Wesentlichen 5 Punkte formulieren:
1) In unserem ersten und wichtigsten Aufgabenfeld wollen wir für eine angemessene Personal- und Sachmittelausstattung sorgen. In der Vergangenheit haben wir der Politik immer wieder von den Zuständen vor Ort berichtet, sind allerdings anfangs nur müde belächelt worden. Man hat uns schlichtweg nicht geglaubt. Anekdoten wie die vom Tennis spielenden Richter oder die vom Staatsanwalt, der nur in der Zeit von morgens 4:00 – 7:00 Uhr erreichbar ist, befinden sich offensichtlich im Langzeitgedächtnis der Politik. Durch Pebb§y hat sich das Blatt nun gewandelt. Die Mehrarbeit, die wir seit vielen Jahren behaupten, ist nun durch ein von unabhängigen Unternehmensberatern entwickeltes Messinstrument nachgewiesen. Dies gilt jetzt übrigens auch für den Servicebereich. Wir werden deshalb Pebb§y zu einem Kernpunkt unserer Argumentation in den zukünftigen Haushaltsberatungen machen. Allerdings ist mit Pebb§y auch eine Gefahr verbunden, die ich offen ansprechen will. Ich meine die Gefahr, dass sich die verschiedenen Bereiche der Justiz über die Frage eines Personalausgleichs zerstreiten und Gerichte gegen StA, die verschiedenen OLG-Bezirke und die Instanzen gegeneinander fechten. Wir dürfen uns nicht in einen solchen Streit einlassen, sondern werden weiterhin dafür eintreten, dass Richter und Staatsanwälte auch nur das angemessene Pensum von 100% bewältigen müssen. Da Pebb§y die Arbeitszeit bis auf die Minute genau ausrechnet, weiß ich auch nicht, wie man eine Mangelverteilung in Zukunft noch rechtfertigen könnte. Gleichzeitig wird der DRB für einen gerechten Belastungsausgleich eintreten. Hier ist es von großem Vorteil, dass wir auf Grund unserer berufsübergreifenden Organisationsform die verschiedenen Interessen zunächst intern abgleichen können.
Zu den Sachmitteln möchte ich an dieser Stelle etwas Positives erwähnen. Denken wir noch einmal an unseren Schreibtisch vor 5 Jahren. Wir hatten keinen Computer – es sei denn er war privat angeschafft -, kein Internet und damit keine Möglichkeit, E-mails zu versenden und keinen Anschluss an Juris. Stattdessen verfügten wir über veraltete Kommentare bei denen man schon froh sein durfte, wenn sie in lateinischer Schrift und nicht mehr in Sütterlin geschrieben waren. Ich selbst hatte, als ich 1990 bei der Justiz begann, nur ein Telefon, mit dem ich im Gerichtssprengel telefonieren durfte. Wie man mir sagte aus Gründen der Kostenersparnis, da man glaubte, die Anfertigung eines Briefes in der Zentralkanzlei sei günstiger als ein kurzes Telefonat. Diese Vorteile haben wir allerdings nur erhalten, um den Personalabbau zu ermöglichen. Insoweit ergibt sich nun eine Gefahr daraus, dass über Reorganisation, neue Software etc. immer wieder der Versuch unternommen wird, Mehrarbeit Richtern und Staatsanwälten zu überbürden, ohne dass diese gerecht bewertet wird. Unabhängig von der Frage, wie weit wir bereit sind, unseren Arbeitsalltag – vielleicht auch unsere Arbeitskultur - zu verändern, müssen wir hier gegensteuern. Wir fordern, dass jede zusätzliche Aufgabe gerecht bewertet wird. Oft wird sich dann herausstellen, dass es wirtschaftlich unsinnig ist, Richter und Staatsanwälte zu verkabelten Schreib- und Doppelklickautomaten zu degradieren.
2) Auch unser zweites Aufgabenfeld erfordert unser volles Augenmerk. Ich meine den Bereich Besoldung, Versorgung, Beihilfe. Hier stehen wir auf Grund der Lage der öffentlichen Kassen stark unter Druck. Wie schwierig die weitere Entwicklung sein wird, zeigt sich auch aus den Programmen der Parteien für die Bundestagswahl: Bürgerversicherung heißt, unser bewährtes System der Beihilfe abzuschaffen, um uns in ein für alle Beteiligten teureres und marodes System hineinzuzwingen. Andererseits bedeutet die Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung für uns ebenso eine deutliche finanzielle Verschlechterung. Die Tendenz unseres Einkommens ist also weiter fallend. Wir haben bereits in der Vergangenheit durch Musterverfahren, Stellungnahmen und Anhörungen Widerstand geleistet. Nun kommt uns die EU-Studie „European Judicial Systems 2002“ mit einer bemerkenswerten Feststellung zu Hilfe. Diese Studie belegt, dass das Anfangsgehalt eines Richters in Deutschland nur rd. 40% über dem Durchschnittsverdienst liegt. Nur in drei Staaten Europas ist die Besoldung gemessen am Durchschnittsverdienst noch schlechter, in 29 Staaten dagegen zum Teil deutlich – bis über das 6-fache hinaus – besser. Wir meinen, dies belegt eindruckvoll, dass kein weiterer Spielraum für Einkommenseinbußen besteht. Ich sage insoweit unser volles Engagement zu.
3) Die Ursache für unsere Probleme im Bereich des Personals und der Besoldung liegt in der schlechten Haushaltslage. Diesem Problem werden wir uns deshalb als 3. Aufgabe stellen müssen. Bereits in der Vergangenheit haben wir uns gegen Einsparungen durch die Rasenmähermethode gewandt und unsererseits Alternativvorschläge – etwa in unserem 10-Punkte-Papier - unterbreitet. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Dabei hat es uns in unserem Weg bestärkt, dass einige unserer Vorschläge von der JuMiko aufgegriffen worden sind. Wir haben uns als nächstes vorgenommen, im Strafbereich weitere Änderungen vorzuschlagen. Auch der Bundesverband hat nun ein Positionspapier zur Großen Justizreform verfasst, aus dem der Wille des DRB deutlich wird, nicht zu blockieren, sondern die Themen mit eigenen Ideen zu besetzen und damit die politische Diskussion zu fördern. Dabei haben wir noch viele Möglichkeiten, die Zukunft zu gestalten, etwa in den bevorstehenden FGG- und Insolvenzrechtsreformen. Wie Notwendig die Arbeit des DRB gerade in diesem Bereich ist, zeigen manche Vorstellungen in der Politik wie z.B. die verfassungswidrige Absicht des thüringischen Justizministers Schliemann, Richter auch gegen ihren Willen zu versetzen oder die des bayerischen Finanzministers Faltlhauser, für Richter Dienstzeiten einzuführen. Hier wird versucht, unter dem Deckmantel der Effektivität die widerspenstige Justiz in den Griff zu bekommen. Auch diese Herren werden aber sicher noch erkennen, was wirklich notwendig ist: Weniger Vorschriften. Der Bürger und mit ihm die Justiz droht in einer Normenflut unterzugehen. Allein in der letzten Legislaturperiode hat der Bundesgesetzgeber netto 254 zusätzliche Gesetze verabschiedet, so dass es jetzt allein auf Bundesebene rd. 111.000 Einzelvorschriften gibt. Der Gesetzgeber muss endlich die Kraft finden, sich auf das Notwendige zu beschränken. Wer überall Bescheidenheit predigt, sollte mit gutem Beispiel voran gehen.
4) Der vierte Punkt betrifft die Strukturen der Justiz. Viele Kolleginnen und Kollegen haben das Gefühl, in der Vergangenheit immer mehr zu einem juristischen Fließbandarbeiter degradiert worden zu sein. Dieser Eindruck ist auch mit einer unseligen Wortwahl verstärkt worden: Urteile und Anklagen sind zu Produkten, Entscheidungen zu Erledigungen und Richter und Staatsanwälte zu Arbeitsverursachern mutiert. Die Berater neuzeitlicher Prägung kennen offensichtlich nur Quantitätsgrößen und verstehen nichts von der gesellschaftlichen Bedeutung der Arbeit von Richtern und Staatsanwälten. Justiz ist ein hohes Gut und deshalb müssen wir dem eine Qualitätsdiskussion entgegensetzen. Dem Bürger ist schon längst bewusst: Es ist der schlanke Staat, der zu teuer bezahlt ist, wenn seine Leistungen nichts taugen. Er möchte einen Staat, der ihn zu schützen vermag und der das Recht durchsetzen kann. Ich behaupte: Für gute Leistungen ist der Bürger auch bereit, zu zahlen und zwar über die 53,- € hinaus, die ihn die Justiz - ohne Gegenrechnung der Einnahmen - jährlich kostet.
Aber fragen wir uns kritisch: Haben wir die Chance genutzt, uns selbst ausreichend in den Veränderungsprozess einzubringen? Dass wir sinnvolle Maßnahmen unterstützen haben wir im Bereich der Technik deutlich gemacht. Es gibt keine Technikfeindlichkeit in Gerichten und Staatsanwaltschaften wie dies gelegentlich behauptet wird; im Gegenteil. Wir monieren nicht, moderne Software zu erhalten, sondern funktionsunfähige und es geht uns nicht darum, moderne Technik abzulehnen, sondern wir wenden uns gegen die Steuergeldverschwendung, wenn Richter und Staatsanwälte Arbeit verrichten, die geringer bezahlte Angestellte und Beamte genau so gut erledigen könnten. Es ist nun an der Zeit, dass wir der Diskussion auch in dem Bereich Qualität mehr unseren eigenen Stempel aufdrücken. Sicher kann die Justiz noch besser werden. Die Zeichen, die hierzu aus der Justizverwaltung kommen, sind heute wesentlich besser als früher. Ich habe den Eindruck, dass viele Behördenleiter, Ministeriale und Politiker nun weniger auf Zwang und Druck, sondern auf Kooperation setzen möchten. Diesen Stimmungsumschwung werden wir auf die Probe stellen mit unserem Entwurf eines modernen Landesrichtergesetzes, mit dem Richter und Staatsanwälte einen Schritt in Richtung mehr Partnerschaft gehen können.
Mit der Arbeitsgruppe Qualität wollen wir weiter nach vorne kommen. Themen werden etwa sein: Brauchen wir nach der Reduzierung der Kammern so etwas wie kollegiale Beratung oder gar Supervision? Wie sollen die jungen Kolleginnen und Kollegen in Zukunft eingearbeitet werden? Wie können wir sie gewährleisten, die lebenslang notwendige Fortbildung? Wir werden aber auch die Diskussion aufzunehmen haben, wie Justizverwaltung und Rechtsprechung besser verzahnt werden können. Unser langfristiges Ziel, die volle Selbstverwaltung der Justiz, werden wir dabei nicht aus den Augen verlieren.
5) Ich komme zum fünften und letzten Punkt. Er betrifft die gesellschaftliche Verantwortung von Richtern und Staatsanwälten. Ich bin der Überzeugung, dass wir uns nicht nur auf die Fallerledigung reduzieren lassen dürfen. Wir haben vielmehr eine hierüber hinausgehende Verantwortung. Richter und Staatsanwalt, dies ist nicht nur ein Beruf, sondern auch eine Berufung. Deshalb ist es uns ein Anliegen, unsere berufliche Erfahrung in die politischen Diskussionen hineinzutragen. Dass Raum für solche politischen Initiativen ist, haben wir im Bereich der Kinder – und Jugendkriminalität gezeigt.
Wir werden aber auch für die Schwachen der Gesellschaft eintreten. Beim Menschenrechtstag 2006 wird der DRB wieder mit eigenen Aktionen auftreten.
Schließlich möchten wir dafür sorgen, dass es in den Gerichten und Behörden so etwas wie ein Zusammengehörigkeitsgefühl gibt. Der Kollege ist eben mehr als nur ein Konkurrent um die nächste Beförderungsstelle.
Dies alles werden wir nur erreichen, wenn wir bereit sind, uns einzubringen. Die kleine Schar des Vorstandes kann nicht viel ohne Ihre Unterstützung bewirken. Deshalb meine Bitte: Tragen Sie unsere Botschaft weiter, bringen Sie sich mit Tatkraft und Ideen ein und bekennen Sie sich zu einer unabhängigen Richterschaft bzw. freien Staatsanwaltschaft im Deutschen Richterbund. Ich würde mich auch freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam weitergehen könnten und Sie mir Ihr Vertrauen in der Abstimmung schenken würden.
Lassen Sie uns aber bei allem was wir gemeinsam tun werden immer zur Maxime unseres Handelns machen: Wer, wenn nicht wir, die Richter und Staatsanwälte, sollte sonst etwas in Deutschland zum Guten wenden?



