Aufruf zur Mitwirkung in der neu gegründeten Amtsrichterkommission des DRB-NRW vom 11.03.2005

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Amtsrichter stark im Deutschen Richterbund - DRB-Landesverband NRW gründet Amtsrichterkommission

55 % aller Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in NRW sind bei den Amtsgerichten des Landes tätig. Sie sind es, die in erster Linie den Grundrechtsschutz sicherstellen, etwa bei Maßnahmen der Ermittlungsbehörden in Strafsachen, bei Freiheitsentziehungen und bei Auslieferungshaft. Sie sorgen für Rechtsfrieden gerade in den Bereichen, die die Menschen persönlich besonders betreffen, wie Mietsachen und Ehesachen. Die Amtsgerichte stellen durch die mit öffentlichem Glauben versehenen Register in besonderer Weise die Rechtssicherheit her, die unsere Wirtschaft braucht.  Diese Aufgaben müssen Amtsrichter und -richterinnen bei Arbeitspensen bewältigen, die ihnen ständig über die üblichen Arbeitszeiten hinausgehende Mehrarbeit abverlangen. Hinzu kommen unzureichende personelle Ausstattung des Unterstützungsbereichs und Mängel bei der sächlichen Ausstattung mit Literatur und Hilfsmitteln. Damit die Aufgaben der Gerichte weiterhin mit guter Qualität erbracht werden können, ist gerade die Situation der Amtsgerichte zu verbessern. Dafür setzt sich der DRB NRW ein.

 

Amtsrichter sind bereits jetzt in unseren Gremien stark repräsentiert. Zwei Mitglieder des  geschäftsführenden Vorstandes des DRB Landesverbandes und sieben Bezirksgruppenvorsitzende sind Amtsrichter. Regelmäßig laden wir weitere Amtsrichterkolleginnen und -kollegen zu den Sitzungen des Gesamtvorstandes ein. Der Chefredakteur von RiStA und weitere vier Mitglieder der Redaktion sind Amtsrichter.

Auch in den Richtervertretungen sind die Amtsrichter einflussreich vertreten. Im Hauptrichterrat sind vier der sechs Richterbundsmitglieder Amtsrichter, im Bezirksrichterrat Düsseldorf vier von sieben, im Bezirksrichterrat Hamm drei von sieben und im Bezirksrichterrat Köln zwei von sechs. Im Präsidialrat sind vier von acht Richterbundsmitgliedern Amtsrichter.

 

Insbesondere sind folgende Punkte zu nennen, in denen sich Richterbund und Hauptrichterrat unter dem Vorsitz der DRB-Landesvorsitzenden besonders für Amtsrichter eingesetzt haben:

- Pebb§y

 : Der Hauptrichterrat hat durch konkrete Berechnungen veranlasst, dass die Handelsregister-Pensen überprüft und zugunsten der Amtsrichter geändert wurden.

: Energisches und wiederholtes Insistieren des Hauptrichterrates, dass nicht isoliert im FGG-Bereich nach Pebb§y-Zahlen gerechnet werden dürfe, hat zu dem Erlass des Justizministers vom 22.10.2004 geführt, in dem angeordnet ist, dass die Pebb§y-Zahlen nicht zur Grundlage von Personal- oder Geschäftsverteilung gemacht werden dürfen (nachzulesen im Intranet der Justiz unter Organisation/Haushalt/Pebb§y).

: Der Hauptrichterrat hat am 30.09.2004 gegenüber dem Ministerium umfassend zu Unklarheiten und Problemen bei den Pebb§y-Zahlen Stellung genommen. Zwölf der 18 genannten und konkret begründeten Punkte betreffen insbesondere Amtsgerichte.

- Belastungssituation

: DRB-Landesverband, Hauptrichterrat und die Bezirksrichterräte kämpfen seit Jahren dafür, dass alle Gerichtsstufen bei der Belastung gleich behandelt werden, weil unterschiedlicher Aufwand für die jeweiligen Verfahren in den Pensen berücksichtigt ist. Mit Einführung der Pebb§y-Zahlen werden wir das noch einmal verstärken.

- Eildienst

: Der Hauptrichterrat hat von Anfang an gegenüber dem Ministerium geltend gemacht, dass der Eildienst bei der Pensenberechnung berücksichtigt werden muss. Im Bezirk des OLG Hamm ist das geschehen. Der Leiter der Abteilung I im Justizministerium hat auch zugesagt, die Pebb§y-Basiszahlen für die Amtsgerichte daraufhin noch einmal zu überprüfen. Die Bezirksrichterräte Düsseldorf und Köln haben sich für eine Einbeziehung der Richter der Landgerichte ausgesprochen. Dass der Hauptrichterrat sich nicht dafür ausgesprochen hat, die Landgerichte einzubeziehen, ist nicht auf Initiativen der Landgerichte zurückzuführen. Das hätte uns kaum beeinflusst. Tatsächlich haben sich aber auch zahlreiche Amtsgerichte, die ihren Sitz nicht am Ort des Landgerichtes haben, dagegen ausgesprochen. Eine einheitliche Willensbildung der Amtsrichter lag also nicht vor.

- „Beförderung“

: Auf Initiative des Hauptrichterrates sind die Anforderungsprofile für weitere Aufsicht führende Richter von denen für Direktoren und Präsidenten getrennt worden. Das Anforderungsmerkmal „Erfahrung in Verwaltungsaufgaben“ ist dahin abgeschwächt worden, dass jedenfalls die Bereitschaft bestehen soll, Aufgaben in der Gerichtsverwaltung zu übernehmen. Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, dass auch fachlich besonders versierte Amtsrichter, die ihre Erfahrung über das eigene Dezernat hinaus weitergeben, Beförderungschancen haben.

- Belastungssituation

: In der Pressekonferenz vom 26.02.2004 und in weiteren Presseerklärungen sowie Stellungnahmen gegenüber dem Haushaltsausschuss des Landtages hat der DRB-Landesverband vor allem die Auswirkungen der steigenden Eingangszahlen und des Abbaus im mittleren Dienst bei den Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften und Arbeitsgerichten deutlich gemacht.

- Betreuungskosten

: Der Hauptrichterrat hat gegenüber dem Justizministerium energisch dagegen protestiert, dass von Betreuungsrichtern die Darlegung verlangt wurde, welche Maßnahmen ergriffen worden seien, um die Sachverständigenkosten in Betreuungssachen entsprechend dem Bericht des Landesrechnungshofes zu senken. Das Justizministerium hat daraufhin gegenüber den Oberlandesgerichten klar gestellt, dass auf die Handhabung durch den einzelnen Richter kein Einfluss genommen werden dürfe.

 

Es ist allerdings auch zu bemerken, dass nicht alle Probleme, die in diesem Zusammenhang genannt werden, Amtsrichter tatsächlich stärker treffen als andere:

- Die Ungerechtigkeiten bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe treffen alle Richter, Amtsrichter sind davon nicht anders betroffen als Richter am Landgericht.

- Die Beförderungssituation ist für Amtsrichter zwar wegen des Stellenschlüssels von sieben R1 zu einer R2-Stelle jeweils in ihren Gerichten schlechter als für Richter am Landgericht. Der DRB hat aber gerade im Rahmen der Richterbesoldung erhebliche Erfolge zu verzeichnen. Die vom DRB durchgesetzte Richter-Besoldung beginnt  bei R1 vergleichbar A15, diese Gehaltsstufe dürfen im  Beamtenbereich nach den Stellenobergrenzenverordnungen in der Regel nur 40 % der Beamten des höheren Dienstes überhaupt erreichen. 1987 wurde darüber hinaus vom DRB erreicht, dass bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften der Anteil der R2-Stellen auf 12,5 % angehoben wurde, im Beamtenbereich gilt für A16/B2 ein Schlüssel von höchsten 10 %. Außerdem stehen den Amtsrichtern auch die Beförderungsstellen an den Landgerichten und Oberlandesgerichten offen. Seit Anfang 2004 wurden in Düsseldorf und Hamm 21 % bzw. 23 % der VRLG- und ROLG-Stellen durch Amtsrichter besetzt. Im Kölner Bereich ist das nur zufällig wegen der geringen Zahl der besetzten R2-Stellen in diesem Zeitraum nicht der Fall gewesen. Insgesamt kann man die Beförderungsaussichten für Amtsrichter, wenn sie bereit sind, die Erprobung beim OLG zu durchlaufen, nicht als schlechter bezeichnen als für Richter an den Landgerichten.

- Die Darstellung einer geringeren Belastung der Landgerichte, weil ein Amtsrichter in Zivilsachen 600 Sachen zu erledigen habe und ein Richter am Landgericht „nur“ 200 Sachen, geht an der Realität vorbei. Die Argumentation ist auch widersprüchlich, wenn gleichzeitig (zu Recht) geltend gemacht wird, die Belastung der Amtsgerichte sei durch die Streitwerterhöhungen gestiegen, weil umfangreichere Sachen zum Amtsgericht kämen. Vergleichbares gilt für Strafsachen in Zusammenhang mit der Strafrahmenerweiterung.

- Die Schwierigkeiten mit der Einführung von Judica/TSJ treffen alle Gerichte.

 

Für alle Richter und Staatsanwälte im Land ist es wichtig, dass wir uns nicht auseinander dividieren lassen. Das verhindert nur, dass wir unsere Interessen und die Bedürfnisse der unabhängigen Rechtsprechung wirksam zur Geltung bringen können. Amtsrichter müssen ihre Stimme innerhalb des Verbandes erheben und hier die ihnen geschuldete Unterstützung erhalten. Deshalb wurden auf den Landesvertreterversammlungen 2003 und 2004 Amtsrichterforen durchgeführt. Der Landesverband möchte diese Arbeit verstetigen. Dazu hat der Gesamtvorstand eine ständige Kommission gegründet, die sich etwa jedes Vierteljahr treffen sollte, um Impulse für die Arbeit des Landesverband zu geben. Wir laden alle Kolleginnen und Kollegen zur Mitarbeit ein. Wenn Sie Interesse an der Kommissionsarbeit haben und etwas Zeit erübrigen können, melden Sie sich bitte auf der Geschäftsstelle des DRB NRW in Hamm, Tel. 02381- 29814, Fax – 22568 oder Mail info@DRB- NRW.de.