Schreiben vom 13.03.2006 an die Landtagspräsidentin NRW zum Haushalt 2006

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Deutscher Richterbund

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Der Vorsitzende

 

Hamm, 13. März 2006

 

 

An die Präsidentin des

Landtags Nordrhein-Westfalen

Frau Regina van Dinther

Postfach 101143

 

40002 Düsseldorf

 

 

 

Anhörung zum Entwurf des Personalhaushalts 2006

Geschäftszeichen 1.5 B

 

Sehr geehrte Frau van Dinther,

 

zum Entwurf des Personalhaushalts 2006 nimmt der Deutsche Richterbund – NRW – wie folgt Stellung:

 

I.

 

Zunächst verweisen wir auf unsere Studie „Die Justiz in NRW – unabhängig, leistungsstark, arm“, die wir allen Abgeordneten des Landtags zur Verfügung gestellt haben. Der uns übersandte Entwurf des Personalhaushalts ändert an den Grundaussagen des Papiers nichts. Die Justiz hat in der Vergangenheit sparsam gewirtschaftet und ist effektiv aufgestellt. Sie kann sich zu einem wesentlichen Teil durch Gebühreneinnahmen refinanzieren und entlastet damit den Steuerzahler. Zudem ist durch Pebb§y erwiesen, dass die Richter und Staatsanwälte des Landes im Schnitt deutlich über 41 Stunden arbeiten, so dass sich mit dem Argument, die Arbeitszeit sei von 38,5 auf 41 Stunden erhöht worden, kein Personalabbau rechtfertigen läßt. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Personalabbau durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bereits im Jahr 2005 begonnen hat und im Jahr 2006 fortgesetzt wird. Im Jahr 2007 steht die Justiz mit über 170 abzubauenden Stellen vor einem Personalabbau bei Richtern und Staatsanwälten in einem Umfang, wie es ihn niemals zuvor gegeben hat. Im Jahr 2008 sollen sodann noch einmal über 70 Stellen entfallen. Weitere Stellen werden dadurch gestrichen, dass das Personal in der Justizverwaltung um 1,5 % jährlich reduziert werden soll. Der Ausschuss muss sich darüber im Klaren sein, dass ein Personalabbau in diesen Dimensionen von der Justiz nicht bewältigt werden kann. Er wird gravierende Folgen für die gewohnte Qualität der Rechtsprechung haben. Verlieren werden die sozial Schwachen, die auf effektive staatliche Hilfe angewiesen sind. Nachhaltig beeinträchtigt wird auch der bislang positive „Standortfaktor Justiz“. Dies wird nicht nur zu gesellschaftlichen Problemen, sondern auch zu volkswirtschaftlichen Nachteilen führen, die die Einsparungen weit übertreffen. Die Kürzungen sind deshalb - selbst bei isolierter Betrachtung der Haushaltslage - kontraproduktiv.

 

II.

 

Nachfolgend gehen wir auf die Argumente ein, die von politischer Seite unseren Forderungen entgegengesetzt werden:

 

1)

Die Verschuldung des Landes NRW liege nun bei rund 112 Mrd. €. Die Haushaltslage sei weit schwieriger als vor der Wahl zu überschauen. Es müsse deshalb zunächst überall gespart werden. Dabei müsse sogar die Förderung von Familien, Senioren und Behinderten reduziert werden. Es sei deshalb nicht vertretbar, Richter und Staatsanwälte von den Bemühungen bei der Konsolidierung des Haushalts auszunehmen ( vgl. Antwortschreiben des Finanzministers an den DRB vom 8. Februar 2006 ).

Der Deutsche Richterbund stellt hierzu klar:

a)

Die Landesregierung kürzt keineswegs durchgängig. Vielmehr setzt sie sehr wohl schon im Landeshaushalt für 2006 deutliche Schwerpunkte – die Justiz gehört allerdings nicht, wie vor der Wahl versprochen, dazu. Dies belegen eindrucksvoll die Einzelpläne:

 

-         Ministerpräsident:                      + 17,9 %

-         Wirtschaft:                                     + 7,4 %

-         Landtag:                                        + 6,7 %

-         Arbeit, Gesundheit, Soziales:     + 4 %

-         Schule und Weiterbildung:          + 2,6 %

 

Erst an 6. Stelle folgt die Justiz mit einem Zuwachs der Ausgaben um rd. 1%. Dies läßt sicher nicht auf eine besondere Berücksichtigung ihrer Belange schließen. Verfehlt ist jedenfalls die Äußerung des Finanzministers, es werde überall gespart. Weder wird überall gespart, noch wird auch nur gleichmäßig gespart.

Dass die Landesregierung nicht nur spart, sondern auch Akzente setzt, ergibt sich im Übrigen auch aus der Begründung des Gesetzes zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze. Dort heißt es:

„Im Rahmen des aufgrund der aktuellen Finanzlage eingeschränkten Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums ist es darüber hinaus gelungen, in den Bereichen Kinderbetreuung, Bildung, Kultur, Forschung und Verkehr Ausgabeansätze zu formulieren, die auch im Sinne einer politischen Schwerpunkt- und Zielsetzung als Bündelung der verbleibenden knappen Ressourcen eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Landes darstellen.“

Die Justiz wir hier nicht aufgeführt. Dies wird mit außerordentlichem Befremden zur Kenntnis genommen. Die Landesregierung hat bislang offenbar nicht verinnerlicht, dass eine gute und schnelle Justiz ein sehr wichtiger Standortfaktor ist und damit als wichtige Investition in die Zukunft des Landes anzusehen ist.

 

b)

Die Aussage des Finanzministers, die Haushaltslage sei schwieriger, als vor der Wahl eingeschätzt, soll nicht weiter kommentiert werden. Falls dies jedoch tatsächlich der Fall sein sollte, müßten entweder alle Bereiche, in denen vor der Wahl Zusagen gemacht worden sind, gleichmäßig gekürzt oder eine neue Gewichtung vorgenommen werden. Hier vermissen wir jedoch eine klare politische Aussage.

Wir rufen dem Ausschuss noch einmal den Beschluss des Landesparteitags der CDU vom 5. März 2005 in Erinnerung, in dem es heißt:

“Der Personalabbau in den richter- und staatsanwaltschaftlichen Bereichen ist zu beenden“.

Unseres Wissens nach werden – mit Ausnahme des Justizbereichs - alle konkreten Zusagen aus den Beschlüssen vom 5. März 2005 umgesetzt.  Dies gilt insbesondere für die kostenträchtigste Zusage, 4000 neue Lehrer einzustellen. Alle anderen Zusagen, deren Einhaltung in der Politik zur Zeit diskutiert werden, sind nicht Gegenstand eines Parteitagsbeschlusses, sondern allenfalls Meinungsäußerungen einzelner Politiker gewesen, deren politische Bedeutung sicher geringer ist als ein Parteitagsbeschluss. Wir erwarten deshalb von der Landesregierung eine Erklärung hierzu, aus welchen sachlichen Gründen die Justiz insoweit benachteiligt wird. Sollte die Entscheidung, von dem Parteitagsbeschluss abzuweichen, auf einer Neubewertung der Prioritäten beruhen, muß die Landesregierung dies klar sagen und hierfür die politische Verantwortung übernehmen. Es ist aber nicht akzeptabel, diesen Umstand mit dem unzutreffenden Hinweis darauf zu verdecken, es müsse überall gespart werden. Wie dargestellt, ist dies angesichts der beachtlichen Zuwächse mehrerer Einzelpläne eindeutig nicht der Fall.

 

2)

Die Justiz ist im Verhältnis zu anderen Ausgabenbereichen durch den Landeshaushalt 2006 gestärkt worden. Ihr Anteil am Gesamthaushalt ist nämlich von 6,15 % auf 6,54 % angestiegen.

Der Deutsche Richterbund – NRW – stellt hierzu klar:

Die oben genannten Zahlen treffen zwar zu; die Kernaussage, hieraus sei auf eine Stärkung der Justiz zu schließen, ist jedoch unrichtig. Die Zahlen beruhen auf dem 2. Nachtragshaushalt vom 4. Oktober 2005. Im ursprünglichen Entwurf der alten Landesregierung war für die Justiz ein Volumen von 3.091 Mio. € bei einem Gesamthaushalt von 47.266 Mio. € vorgesehen. Dies entspricht exakt dem nun auch im Haushalt 2006 ausgewiesenen Verhältnis. Der Anteil der Justiz ist dann jedoch auf 6,15 % abgesunken, weil im Gesamthaushalt Haushaltsverschlechterungen, die nicht den Justizbereich betrafen, abgedeckt werden mussten. Der Finanzminister sprach in diesem Zusammenhang auch von der Auflösung von Schattenhaushalten. Es versteht sich von selbst, dass durch eine Ausweitung des Volumens des Gesamthaushalts bei gleichzeitiger stabiler Situation im Justizhaushalt dessen prozentualer Anteil am Gesamthaushalt sinkt. Mit der Abarbeitung dieser Sonderfaktoren durch den 2. Nachtragshaushalt hat der Justizhaushalt wieder sein altes Niveau erreicht. Eine besondere Berücksichtigung der Belange der Justiz wird in diesen Zahlen nicht deutlich.

 

3)

Der Justizhaushalt steigt – trotz der schwierigen Haushaltslage - im Jahr 2006 immerhin um rd. 1 % an.

Der Deutsche Richterbund – NRW – stellt hierzu klar:

Es ist richtig, dass der Haushaltsansatz für 2006 Ausgaben in Höhe von rd. 3.171 Mio. € gegenüber 3.139 Mio. € im Jahr 2005 vorsieht und dies einer Steigerung von rd. 1 % entspricht. Diese Steigerung von exakt 31.957.000,- € resultiert jedoch nicht aus einer Verbesserung des Justizhaushalts. Dies soll an zwei Positionen exemplarisch verdeutlicht werden:

a)

Im Jahr 2005 ist unter dem Titel 97240989 eine globale Minderausgabe von 18.739.000,- € ausgebracht worden. Diese ist aufgelöst, so dass diese Position entfällt und unter der Rubrik „Besondere Finanzierungsausgaben“ nun in 2006 ein entsprechender Anstieg gegenüber dem Jahr 2005 zu verbuchen ist. Dies heißt allerdings nicht, dass der Justizhaushalt nun von weiteren globalen Minderausgaben frei wäre. Wir verweisen insoweit auf die Titel 462 10 989, 462 11 989, 462 12 989549 10 989, 549 20 989 und 549 30 989.

 

b)

Nach dem Beschluss der Landesregierung sollen Leistungen der Landesbehörden untereinander entgolten werden. Aus diesem Beschluss zieht die Justiz allerdings keinen Nutzen, da es ihr nach wie vor gesetzlich untersagt ist, öffentlichen Kassen Gerichtsgebühren in Rechnung zu stellen ( § 2 GKG ). In Ausführung dieses Beschlusses muss die Justiz jedoch ihrerseits in 2006 u.a. für Leistungen des Landesamts für Datenverarbeitung und Statistik 13.785.400,- € aufwenden – ein Anstieg um 13.468.900,- € gegenüber dem Jahr 2005, trotz im Wesentlichen gleichbleibender Leistung. Im Ergebnis führt dies zu einem Anstieg der Aufwendungen der Justiz, während die Einnahmen hiervon unbeeinflusst bleiben. Die Abgeordneten gehen dann im Hinblick auf den Anstieg des Justizanteils am Gesamthaushalt bzw. den Anstieg der Gesamtsumme des Einzelplans von einer verbesserten Finanzausstattung der Justiz aus. Dies ist jedoch nicht der Fall. Im

 

Gegenteil hat bekanntlich das LDS heute rund 200 Mitarbeiter mehr als im Jahr 2001; es hat insoweit vorgeschlagen, Personal bei der Justiz abzubauen. Diese Taktik zahlt sich nun aus, da sich das LDS durch die Entgeltpflichtigkeit seiner Leistungen refinanzieren kann, während die Justiz infolge derartiger „Luftbuchungen“ schlechter dasteht, obwohl gerade hier das Personal abgebaut worden ist. Der „Clou“ dabei ist dann, dass durch den Anstieg der Aufwendungen bei der Justiz der Anschein erweckt wird, es würden vermehrt Ressourcen zur Verfügung gestellt. Das Gegenteil ist der Fall. Sparbemühungen werden so konterkariert; Behörden, die nicht sparen, werden belohnt.

Ähnlich ist in der Vergangenheit bezüglich des BLB verfahren worden. Während die Justiz früher gewissermaßen „schuldenfreier Eigentümer“ ihrer Immobilien war, ist sie mit der Schaffung des BLB und der veränderten Grundstücksbewirtschaftung quasi enteignet und zum Mieter degradiert worden. Die Folge: Es sind im Jahr 2006 nunmehr rund 217 Mio. € an Mieten und Pachten an den Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW zu zahlen ( ohne Bewirtschaftung ). Dies sind bereits 6,8 % des gesamten Justizhaushalts. Dabei werden zum Teil Mieten geleistet, die deutlich über dem Marktniveau liegen, was zu einer weiteren Verzerrung führt. Auch die veränderte Grundstücksbewirtschaftung vermittelt den Abgeordneten deshalb den Eindruck, es würden mehr Mittel als in der Vergangenheit für die Justiz aufgewandt. Dies ist aber tatsächlich nicht der Fall.

 

Rechnet man nur die beiden Positionen a) und b) ( Zahlungen an das LDS ) aus dem Justizhaushalt heraus, sinkt dieser tatsächlich ab. Insoweit muss aber auch noch berücksichtigt werden, dass viele Titel, in denen innerhalb des Justizhaushalts die Ausgaben ansteigen, Sozialleistungen betreffen. Wir verweisen insoweit auf die Titel 532 20 052 ( Auslagen in Insolvenzsachen ) und 546 50 052 ( Aufwandsentschädigung und Vergütung an Vormünder, Pfleger und Betreuer ), in denen insgesamt ein Anstieg um rd. 9,8 Mio. € ausgewiesen wird.

Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt also tatsächlich nicht mehr, sondern weniger.

 

4) Die Rechtsprechung ist gegenüber der Landesverwaltung dadurch besser gestellt worden, dass sie aus dem jährlichen Personalabbau von 1,5 % ausgenommen worden ist.

Der Deutsche Richterbund stellt hierzu klar:

a)

Es ist richtig, dass der Bereich der Rechtsprechung aus dem jährlichen Personalabbau von 1,5 % ausgenommen worden ist; entgegen den ursprünglichen Absichten ist allerdings die Justizverwaltung erfasst worden. In der Ausnahme vermögen wir keine besondere Berücksichtigung der Belange der Justiz zu sehen. Denn bekanntlich ist diese Ausnahme bei rund 80 % der Landesverwaltung vorgesehen. Es handelt sich also nicht um eine besondere Schwerpunktsetzung.

b)

Im Übrigen ist die Justiz zwar in ihrem Rechtsprechungsbereich von diesem Personalabbau ausgenommen worden, nicht jedoch von dem Abbau, der mit der Einführung der 41-Stunden-Woche unter der alten Landesregierung verbunden war und den CDU und FDP zurücknehmen wollten. Der Gesamtabbau hieraus beläuft sich bekanntlich auf 1.364 Stellen, davon 383 Stellen für Richter und Staatsanwälte. Dass insoweit ein noch größerer Bruch der eindeutigen Wahlaussagen theoretisch möglich gewesen wäre, wenn die Justiz vollständig in die zusätzliche 1,5%ige Kürzung einbezogen worden wäre, vermögen wir nicht als Rechtfertigung für die vorgesehenen Kürzungen zu akzeptieren.

Die Stellenkürzungen auf Grund der 41-Stunden-Woche machen auch deutlich, dass die Justiz gegenüber anderen Bereichen benachteiligt wird. Bei den Schulen werden nicht nur 4.000 neue Lehrer eingestellt; vielmehr werden auch trotz der 41-Stunden-Woche keinerlei Kürzungen im Personalhaushalt vorgenommen. Die Steigerung der Wochenarbeitszeit soll voll dem Schulbereich zugute kommen. Die Richter und Staatsanwälte fragen sich, warum sich dies nicht auch für den wesentlich kleineren Personalhaushalt der Justiz umsetzen lassen soll. Dieser beläuft sich auf nur 18 % des Personalhaushalts für Schule und Weiterbildung. Der Personalhaushalt der Justiz geht im Jahr 2006 um 9 Mio. € zurück, während der Personalhaushalt für Schule und Weiterbildung um über 250 Mio. € ansteigt. Allein dieser Anstieg im Jahr 2006 macht das 10-fache dessen aus, was durch den Wegfall der 383 Stellen im Bereich der Richter und Staatsanwälte wieder eingespielt werden soll. Diese Zahlen machen deutlich, dass hier die Relationen nicht mehr stimmen.

Ein anderes Beispiel bietet die Polizei. Hier ist ebenfalls die 41-Stunden-Woche nicht voll in Stellenkürzungen umgesetzt worden. Bei schematischer Umrechnung – wie im Bereich der Justiz  - hätten 2.600 kw-Vermerke ausgebracht werden müssen. Schon im ersten Anlauf ist diese Zahl jedoch um 50 % auf 1.300 Vermerke reduziert worden. Rechnet man die kw-Vermerke hinzu, die aus der Verlängerung der Lebensarbeitszeit resultieren, fallen im Bereich der Polizei nun rund 2.000 Stellen weg. Diese Stellenkürzungen liegen nicht nur prozentual deutlich unter denen bei der Justiz, hinzu kommt vor allem unstreitig, dass durch eine Reduzierung der Verwaltungsaufgaben bei der Polizei die Stellenkürzungen deutlich abgefangen werden können.

 

Die Folge dieser Benachteiligungen der Justiz ist, dass sie nach einer Erhebung der Deutschen Justizgewerkschaft in den letzten Jahren Spitzenreiter beim Abbau der Arbeitsplätze war. Obwohl in der Justiz nur rund 10 % des Landespersonals beschäftigt sind, entfielen im Jahr 2003 37 % und im Jahr 2004 29 % der Stellenstreichungen auf sie. Die Justiz wird also – entgegen insoweit unzutreffender offizieller Verlautbarungen - keinesfalls günstiger gestellt als die Landesverwaltung. Sie wird krass benachteiligt. Über die Gründe können wir nur spekulieren. Wir würden sie gern in der Diskussion mit dem Ausschuss erfahren.

 

c)

Davon einmal abgesehen, unterscheidet sich die Justiz diametral dadurch von der Landesverwaltung, dass sie den Arbeitsanfall nicht steuern kann. Vielmehr wird sie von Bürgern in Anspruch genommen. Eine Straßenbaubehörde kann im Fall der Personalkürzungen die Planungen reduzieren und baut dann vielleicht nur 5 statt 6 Straßen, eine Polizeibehörde könnte noch dadurch reagieren, dass sie die Streifen reduziert und in der Schule könnte die Klassengröße erhöht werden. Diese Reaktionen sind zwar unerwünscht, sind aber wenigstens theoretisch möglich. Solche Handlungsoptionen stehen der Justiz gar nicht offen. Denn die Fallzahlen kann sie nicht steuern. Die Justiz hat nur zwei Möglichkeiten. Entweder sie verlängert die Verfahrenslaufzeiten – dies ist allerdings nur ein Verschieben der Arbeit in die Zukunft – oder sie senkt die Qualitätsstandards ab. Ein Jugendstaatsanwalt kann sicher nicht nur wie heute 2000 Fälle im Jahr erledigen, sondern 4000 oder gar 5000 Verfahren, wenn er alle Verfahren auf einem Vordruck einstellt. Die Kriminalität wird dadurch allerdings nicht effektiver bekämpft. Qualität in der Justiz hat ihren Preis, zahlt sich jedoch aus.

d)

Im Übrigen ist es nach wie vor unser vordringliches Anliegen, eine Aufgabenkritik für die Justiz sicherzustellen. Diese Aufgabenkritik wird zwar im Justizministerium durchgeführt, die Ergebnisse können jedoch mit den Stelleneinsparungen nicht Schritt halten. Wir setzen die Ergebnisse von PEBB§Y als bekannt voraus, wonach nunmehr unstrittig sein dürfte, dass Richter und Staatsanwälte über 41 Stunden in der Woche hinaus arbeiten ( Bl. 8 der Studie „Die Justiz in NRW ). Die Landesregierung mag hier einmal klar sagen, welche Arbeitszeit sie für Richter und Staatsanwälte eigentlich für angemessen hält.

 

5) Verbesserungen sind dadurch erreicht worden, dass 200 Arbeitsstellen im Angestelltenbereich entfristet worden sind.

Diese Maßnahme wird von uns nachdrücklich begrüßt. Sie entspricht einer schon lange erhobenen Forderung des DRB – NRW und macht deutlich, dass sich Verbesserungen durchaus auch ohne finanzielle Aufwendungen umsetzen lassen. Allerdings sollte diese richtige Entscheidung in ihren Folgen für die Arbeit der Justiz auch nicht überschätzt werden. Denn es sind ausschließlich Verträge entfristet worden, für die ohnehin ein Bestandsschutz eingeräumt worden war; die Bediensteten mussten mithin nicht mit ihrer Entlassung rechnen.

Wir schlagen vor, auf dieser Basis weiter zu verfahren. So würde es sich anbieten, die Übernahmezusagen für die Einstellung der Auszubildenden statt im Februar schon im vorausgehenden Oktober abzugeben. Es wird also ein Einstellungskorridor benötigt. Auf diese Weise könnte gewährleistet werden, dass die Justiz die leistungsstärksten Kräfte an sich bindet und nicht die Auszubildenden, denen es bis Februar nicht gelungen ist, auf dem freien Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu erhalten. Auch diese Maßnahme wäre kostenneutral.

 

III.

 

Zusammenfassend ist der Deutsche Richterbund ist der Auffassung, dass  Personaleinsparungen zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Justiz führen werden. Notwendig sind eine Aufgabenkritik, eine punktuelle Analyse von Schwachstellen in der Kostenstruktur der Gerichte und die Verbesserung von Verfahrensabläufen. Hier bieten wir weiterhin unsere Zusammenarbeit an. Der Ausschuss wird sich daran erinnern, dass der Deutsche Richterbund hierzu im Jahr 2003 das Papier „10-Punkte-aus-der-Praxis“ vorgelegt hat, in dem derartige Verbesserungsvorschläge unterbreitet worden sind. Wir sehen es als eine Bestärkung an, dass diese Punkte von der Regierung aufgegriffen oder zumindest noch einmal ernsthaft geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch erste Erfolge zu verzeichnen – etwa die Erhebung von Gebühren für Kirchenaustritte, die zusätzliche Einnahmen von rd. 1,5 Mio. € erschließen werden -; andere Reformvorschläge – wie etwa die Reform der Prozesskostenhilfe, die sogar Einsparungen in Höhe eines 2-stelligen Millionenbetrages erwarten lassen - stehen vor dem Abschluss. Geschäftsgrundlage unserer Vorschläge war allerdings die Erwartung, dass die auf diesem Weg erzielten Einsparungen im Justizhaushalt verbleiben. Wir bitten den Ausschuss dringend darum, sich in diesem Sinn zu verwenden. Wir sind nach wie vor dazu bereit, weitere Vorschläge zu unterbreiten und konstruktiv daran mitzuarbeiten, dass das Qualitätsniveau unserer Justiz auch unter den Voraussetzungen einer schwierigen Haushaltslage erhalten bleibt. Dieser Weg kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn von unrealistischen Personalkürzungen Abstand genommen wird. Personal kann erst dann eingespart werden, wenn gesicherte Personalbedarfsberechnungen eine Belastung von unter 100 % ergeben. Davon sind wir weit entfernt.

 

IV.

 

Zu Fragen des Gehalts haben wir uns schon in der Studie „Die Justiz in NRW“ geäußert. Neue Gesichtspunkte haben sich insoweit durch den Haushaltsplan nicht ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

( Jens Gnisa )

 Vorsitzender