Schreiben des DRB NRW an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages NRW vom 24.11.2004
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Deutscher RichterbundLandesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Der Geschäftsführer
Hamm, 24. November 2004 |
An den Vorsitzenden und die
Mitglieder des Unterausschusses Personal
des Haushalts- und Finanzausschusses
Platz des Landtags 1
40002 Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 wiederum erhebliche Kürzungen im Personalbudget durchgeführt. Diese müssen im Gesamtzusammenhang mit den Einsparungen der letzten Jahre gesehen werden. Um das Ausmaß der Auswirkungen auf den einzelnen Richter, Staatsanwalt und Beamten zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen in der Anlage den Aufsatz von Herrn Richter am Finanzgericht Hans-Wilhelm Hahn zur Kenntnis bringen. Herr Hahn ist Mitglied der Besoldungskommission des Deutschen Richterbundes. Aus unserer Sicht sind seine Ausführungen sehr aufschlussreich.
Darüber hinaus haben wir in den Anhörungen des Unterausschusses Personal immer wieder auf die äußerst schwierige Lage der Justiz hingewiesen. Diese resultiert im Wesentlichen aus den Personaleinsparungen der letzten Jahre. Durch die Einführung der „41 Stunden Woche“ sollen in der Justiz wiederum mehr als 6 % der Stellen eingespart werden, ohne dass die tatsächliche Belastung berücksichtigt wird. Über die Auswirkungen für die Justiz dürfen wir Sie durch unser anliegendes Papier „Justizgewährung für den Bürger demnächst nur noch zufällig?“ informieren. Für das Jahr 2005 scheinen sich nunmehr die schlimmen Befürchtungen zu bestätigen. So dürfen wir darauf hinweisen, dass für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm der Mangelverteilungsschlüssel nunmehr von 1,48 auf 1,56 angehoben werden muss. Im Jahr 2007 – also nach dem angestrebten Personalabbau durch die 41 Stunden Woche – ist mit einem Mangelverteilungsschlüssel von rd. 1,7 zu rechnen.
Eine Justizgewährung in der gewohnten Qualität wird sich dann nicht mehr bewerkstelligen lassen. Das ist auch deshalb nicht zu rechtfertigen, weil sich die ordentliche Gerichtsbarkeit über ihre Gebühren weitgehend kostendeckend finanziert. Es ist dem Bürger nicht zumutbar, weiterhin erhebliche Gebühren zu zahlen, ohne die adäquate Gegenleistung zu erhalten, um auf diese Weise defizitäre Bereiche wie etwa Justizvollzugsanstalten, Prozesskostenhilfe oder Referendarausbildung zu bezahlen.
Die zu erwartenden Zustände sind aber auch den Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten nicht zuzumuten. Das Land muss sich hier an seine Fürsorgepflicht erinnern lassen. Wir erwarten von der Politik deshalb in Zukunft, die notwendige Priorität im Rahmen der staatlichen Ausgaben zu setzen. Wir bitten Sie, dies bei Ihren zukünftigen Beratungen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
( Gnisa )




