Weiteres Schreiben des DRB NRW an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses vom 14.02.2005

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Deutscher Richterbund

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Der Geschäftsführer

 

Hamm, 14. Februar 2005

 

                                                                     

An den Vorsitzenden des                                                                                        

Unterausschusses „Personal“ des

Haushalt- und Finanzausschusses    

Herrn Manfred Palmen MdL

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

 

Sehr geehrter Herr Palmen,

 

wir möchten uns zunächst für die Übersendung der Antwort des Justizministers vom 18. Januar 2005 zu unserem Schreiben an den Unterausschuss Personal vom

24. November 2004 bedanken. Wir erlauben uns, hierzu ergänzend Stellung zu nehmen.

 

Wir sehen es nunmehr als unstreitig an, dass die Bezügeanpassungen im öffentlichen Dienst in den letzten 20 Jahren nur geringfügig über der Teuerungsrate gelegen haben. Insoweit möchten wir allerdings noch darauf hinweisen, dass in der vom Justizministerium als Anlage 2 übersandten Tabelle die wesentlichen Besoldungsverschlechterungen der letzen Jahre (Streichung des Urlaubsgeldes, Reduzierung des Weihnachtsgeldes, Kostendämpfungspauschale pp.) nicht enthalten sind und die dort ausgewiesenen Bezügeanpassungen deshalb noch nach unten zu korrigieren sind.

 

Der Deutsche Richterbund bestreitet nicht, dass vor dem Hintergrund des Haushaltsdefizits nachhaltige Anstrengungen unternommen werden müssen, um langfristig ausgeglichene Haushalte zu ermöglichen. Die Richter, Staatsanwälte und Justizbediensteten haben jedoch in den letzten 20 Jahren über ihre Besoldung wesentlich zur notwendigen Haushaltskonsolidierung beigetragen. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass auch die Einnahmeentwicklung des Landes NRW in den Jahren 1980 – 2004 über den Besoldungssteigerungen gelegen hat. Die Einnahmen des Landes ohne besondere Finanzierungsvorgänge beliefen sich im Jahr 1980 auf 22,194 Mrd. € und stiegen bis zum Jahr 2004 auf 43,070 Mrd. € ( Solldaten des Haushalts ) und damit um rd. 94 % an, womit sie die Bezügeanpassungen überschritten haben. Die Besoldungskürzungen sind deshalb nicht gerechtfertigt. Das Land kann aus unserer Sicht nur dann aus der Staatsverschuldung herauskommen, wenn es in seinen Ausgaben klare Prioritäten setzt. Hierauf werden wir bei den in der nächsten Legislaturperiode anstehenden Beratungen des Landtags zur Verlängerung des Sonderzahlungsgesetzes – das ja bekanntlich zum Zweck der Entbürokratisierung befristet worden ist und deshalb spätestens Anfang 2006 erneut beraten werden muss – noch zurückkommen.

 

Mit allem Nachdruck wendet sich der DRB – NRW – weiterhin gegen den geplanten Stellenabbau in der Justiz. Selbstverständlich werden sich die Richter, Staatsanwälte und Justizbediensteten weiterhin dafür einsetzen, dass die Justiz – bei der es sich  um einen der wenigen verbliebenen Standortvorteile Deutschlands handelt – in ihrer bekannten Qualität erhalten bleibt. Auch wenn in einigen Bereichen, insbesondere in der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit, gehandelt worden ist,  werden wir von der Politik dabei nicht ausreichend unterstützt. Die Justiz ist in den letzten Jahren durch immer neue Gesetze wesentlich belastet worden (vgl. Bl. 48 ff der Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der Fraktion der CDU; LT-Drucksache 13/6265). Der Geschäftsanfall ist zumindest in der ersten Instanz deutlich angestiegen (Bl. 5 ff der Antwort der Landesregierung ). Darüber hinaus sind wesentliche Kapazitäten durch die Restrukturierung der Justiz und die Ausstattung mit moderner Informationstechnologie gebunden worden. Gleichwohl sind seit 1998 allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit 1.884 KW-Vermerke ( rd. 8 % der Planstellen ) realisiert worden. Es verwundert deshalb nicht, dass sich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit – von der 2. Instanz abgesehen - und bei den Staatsanwaltschaften seit dem Jahr 2000/2001 die Bestandszahlen ständig nach oben entwickeln.

Die Einschätzung des Justizministeriums, dass die Justiz gleichwohl noch ihren Rechtsprechungsauftrag erfüllt, teilen wir. Dies war jedoch schon in der Vergangenheit nur durch einen weit überobligaten Einsatz der Richter, Staatsanwälte und Justizbediensteten möglich.  Die 41-Stunden-Woche hat hier keine Freiräume geschaffen, weil alle schon in der Vergangenheit mehr als 41 Stunden gearbeitet haben.  Die Landesregierung versucht, dem Ausschuss offensichtlich einen anderen Eindruck zu vermitteln. Wir bedauern deshalb, dass sich die Umsetzung von PEBB§Y verzögert. Wenn die durch die 41-Stunden-Woche etatisierten 1.364 kw-Vermerke gleichwohl schon realisiert werden sollen, bevor der eigentliche Personalbedarf durch ein aktuelles Berechnungssystem festgestellt worden ist, wird die Rechtsprechung ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können. Auch die im Nachtragshaushalt vorgesehene Verlängerung von 300 kw-Vermerken im B- und K-Dienst wird kaum weiterhelfen. Hier geht es nur um eine Streckung des Personalabbaus, der zudem kostenneutral erfolgen soll. Dies heißt, dass dringend benötigte Mittel an anderer Stelle gestrichen werden bzw. sogar 40 Richterstellen zeitweise unbesetzt bleiben sollen. Durch diese Maßnahme werden Lücken geschlossen, die an anderer Stelle wieder aufgerissen werden. Wir fordern in Anbetracht dieser Situation den Unterausschuss Personal auf, den weiteren Personalabbau in der Justiz insgesamt zu stoppen und zunächst die PEBB§Y-Ergebnisse abzuwarten.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf den Kostendeckungsgrad der Justiz verweisen. Dieser bewegt sich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch nach der Einschätzung der Landesregierung mit durchschnittlich 56 % auf verhältnismäßig hohem Niveau ( Seite 46 der Antwort der Landesregierung auf die große Anfrage der CDU ). Dabei sind auch Kosten berücksichtigt, die dem Grunde nach den Sozialhaushalt betreffen und deshalb durch allgemeine Steuermittel und nicht durch Gerichtsgebühren zu finanzieren sind. Dies sind etwa die Kosten für Betreuungen, Insolvenzverwalter und die Prozesskosten-/Beratungshilfe. Der Kostendeckungsgrad der Zivilgerichtsbarkeit wird bei Außerachtlassung der Kosten für Prozesskostenhilfe bereits so hoch sein, dass sich vor dem Hintergrund der „Fantask-Entscheidung“ des EuGH vom 2.12.1997 (ZIP 1998, 206) die rechtliche Frage stellt, ob nicht weitere Einsparungen uneingeschränkt durch Gebührensenkungen an die Prozessparteien weiter zu geben sind. Dies wird die Landesregierung zu prüfen haben, wenn sich die Kosten über das Steuerungsmodell KICK einzelnen Produkten zuordnen lassen.

Es ist falsch, mit dem pauschalen Hinweis, es müsse auf allen Ebenen gespart werden, in einem so effektiv arbeitenden Bereich durch Personaleinsparungen die Arbeitsunfähigkeit zu riskieren. Stattdessen sollte der Kostendeckungsgrad bei den Fachgerichtsbarkeiten erhöht werden, der deutlich hinter dem der ordentlichen Gerichtsbarkeit zurückbleibt. Hier hat der Deutsche Richterbund – NRW – in seinem 10-Punkte-Papier z. B. den Vorschlag unterbreitet, die Kostenfreiheit für die Träger der öffentlichen Verwaltung abzuschaffen; der Richterverein der Sozialgerichtsbarkeit hält ebenfalls die Ausweitung der Gebührentatbestände für geboten. Leider sind auf diesem Gebiet offensichtlich noch keine wesentlichen Fortschritte erzielt worden.

 

Sparen ist sicher notwendig. Bitte bedenken Sie bei Ihren Entscheidungen aber auch, dass die Justiz nur eingeschränkt in der Lage ist,  sich selbst zu helfen. Sie kann eben nicht wie die Bauverwaltung Projekte wegen Personalmangels in die Zukunft verschieben, wie im Schulwesen geschehen nur noch zwei statt drei Aufsichtsarbeiten schreiben lassen oder wie die Finanzverwaltung Steuerklärungen nur noch kursorisch prüfen. Deshalb kann die Justiz – als Dritte Gewalt des Staates - von der Politik eine Behandlung erwarten, die den Problemen Rechnung trägt. Dies sehen wir zur Zeit nicht als gewährleistet an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

( Gnisa )