Offener Brief an Ministerpräsident Steinbrück vom 03.04.2003 zur Besoldungsanpassung

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Deutscher Richterbund

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Die Vorsitzende

 

 

Hamm, 3. April 2003

 

 

 

 

 

 

An den Ministerpräsidenten

des Landes Nordrhein-Westfalen

Herrn Peer Steinbrück

Platz des Landtags 1

 

40002 Düsseldorf

 

Offener Brief

 

 

 

Verteiler:

-        Ministerpräsident Steinbrück

-        Finanzminister Dieckmann

-        Justizminister Gerhards

-        Mitglieder des Rechtsausschusses

-        haushaltspolitische Sprecher

-        Mitglieder des Unterausschusses Personal

 

 

Betr.: Besoldungsanpassung

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit Empörung haben wir lesen müssen, dass der Bundesrat  sich für eine Flexibilisierung der Regelungen des Besoldungsrechts zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgesprochen hat.

Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass von dieser Öffnungsklausel, falls der Bundestag sie beschließen sollte, in Nordrhein-Westfalen nicht Gebrauch gemacht wird.

Aufgrund der Grundsätze des Berufsbeamtentums und im Vergleich mit den Vergütungsregelungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst gibt es dafür keine Rechtfertigung. Zu diesen Gründen verweise ich auf den Beschluss des Bundesvorstandes des Deutschen Richterbundes vom 28.03.2003, den ich beifüge.

Im übrigen ist noch auf folgendes hinzuweisen:

Die Richter und Beamten haben in den letzten Jahren zahlreiche Einbußen hinnehmen müssen und sich damit bereits hinlänglich an den Bemühungen zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beteiligt. Hier sind zu nennen

-        zunächst Linearisierung der Bemessungssätze für die Pension und Verlängerung der Zeit bis zum Erreichen der Höchstpension auf 40 Dienstjahre,

-        dann Anhebung der Altersgrenze für den Antragsruhestand und Einführung eines Versorgungsabschlages von 3,6 % pro Jahr bei vorzeitigem Ruhestand,

-        und schließlich die Einführung des Versorgungsabschlages zur Bildung einer Versorgungsrücklage

-        bis zur Absenkung des Pensionshöchstsatzes von 75 % auf 71,75 %.

Daneben sind den Beamten und Richtern auch bei der Besoldung schon erhebliche Einbußen im Vergleich zu den Tarifbezügen im öffentlichen Dienst zugemutet worden durch

-        regelmäßige Verschiebung der Bezügeanpassung in den Jahren 1992 bis 1999 um insgesamt 14 Monate

-        Absenkung der Besoldung durch Einfügung zusätzlicher Dienstaltersstufen bzw. Streckung der Dienstaltersstufen und

-        Niveauabsenkung der jährlichen Sonderzuwendung,

die dazu geführt haben, dass die Beamten- und Richterbesoldung von 1984 bis jetzt um mehr als  1 % hinter den Tarifbezügen zurückbleibt.

Speziell im NRW haben darüber hinaus die sehr hohe Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht von bis zu 750 €, die es in dieser Höhe in keinem anderen Bundesland gibt, und der Selbstbehalt bei Wahlleistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes sowie die Streichung des AZV-Tages in der letzten Zeit die Beamten und Richter schon sehr stark belastet und kommen praktisch Gehaltskürzungen gleich.

Gleichzeitig werden gerade in der Justiz extreme Anstrengungen von den Mitarbeitern verlangt, um den gravierenden Stellenabbau und die Umstellung auf EDV-gestützte Verfahren, die allenfalls in Zukunft und nur teilweise zu einer Effizienzsteigerung in den Arbeitsabläufen führen werden, aufzufangen.

In diesem Bereich wird gerade von den Beamten in den Serviceeinheiten erwartet, dass sie neben der eigenen Arbeit den neu dort eingesetzten Angestellten die erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Wenn sie nun auch im Vergleich zu diesen noch weitere erheblichere Einschnitte bei der Besoldung hinnehmen sollen, muss das negative Auswirkungen auf ihre Motivation haben. Es gibt dafür auch keine sachlichen Gründe. Insbesondere liegt das Argument der Sicherheit des Arbeitsplatzes neben der Sache, denn die Arbeitsplätze der Angestellten im öffentlichen Dienst sind nicht weniger sicher als die der Beamten.

Für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst befürchten wir insbesondere Probleme für die Gewinnung von Nachwuchs. Angesichts der bereits vorgenommenen und bei Reduzierung der Sonderzahlungen gegebenen weiteren Verminderung der Besoldung und der kaum noch kalkulierbaren Entwicklung werden sich gerade die qualifiziertesten Berufsanfänger eher für Berufe mit höherem und wesentlich von ihnen selbst zu steuerndem Einkommen entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

( Müller-Piepenkötter )