Arbeitsgerichtsbarkeit

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Der 1953 gegründete Richterbund der Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen (RBA-NW) ist als Verband korporatives Mitglied des DRB-NRW e.V. Er vertritt die Interessen und Positionen der Berufsrichterinnen und -richter der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit.

 

Weitere Informationen zum RBA-NW erhalten Sie auf der Website www.rba-nw.de.