Schreiben an den Justizminister vom 30.01.2003 zur Abschaffung des AZV-Tages

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Deutscher Richterbund

Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Die Vorsitzende

 

An den Justizminister des                                                                                        

   Hamm, 30. Januar 2003                      

Landes Nordrhein-Westfalen     

 

Herrn Wolfgang Gerhards

 

Martin-Luther-Platz 40

 

 

40212 Düsseldorf

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Minister Gerhards!

 

Seit einigen Tagen werden von den Gerichten und Staatsanwaltschaften den Richtern und Staatsanwälten des Landes Nordrhein-Westfalen arbeitsfreie Tage gemäß §§ 2a AZVO NRW, 4 LRiG unter Berufung auf einen Erlass aus Ihrem Hause, der im Hinblick auf die tarifvertraglichen Regelungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ergangen sein soll, nicht mehr bewilligt. Dabei werden die Anträge nicht abgelehnt, sondern nicht beschieden. Dies kommt aber einer faktischen Verweigerung des arbeitsfreien Tages gleich.

Der Deutsche Richterbund protestiert gegen diese Maßnahme.

Nach der Arbeitszeitverordnung besteht ein Anspruch auf diese Freistellung. Eine Rechtsgrundlage für eine allgemeine Verweigerung, die nicht durch die Erfordernisse des Dienstbetriebes begründet ist, ist nicht ersichtlich. Sie kann insbesondere nicht in einem Tarifvertrag gesehen werden, der die Beamten und Richter nicht betrifft und dessen Übernahme für diese Bediensteten noch ungewiss ist.

Ein Zurückstellen der Entscheidung über einen gestellten Antrag ohne Einwilligung des Antragstellers erscheint ebenso wenig zulässig.  

Wir fordern deshalb die Rücknahme dieser Regelung und Anweisung an die Gerichte und Staatsanwaltschaften, Anträge auf Freistellung nach der geltenden Rechtslage zu bescheiden und, sofern es der Dienstbetrieb zulässt, die Freistellung zu bewilligen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

( Müller-Piepenkötter )