Umfrage zur Altersgrenze Okt./Nov. 2009 mit Ergebnissen
Liebe Kolleginnen und Kollegen des Landesverbandes!
Wie im letzten Schnellbrief angekündigt wende ich mich jetzt an Sie, um Ihr Meinungsbild über die Altersgrenze 65 - 67 Jahre bzw. die optionalen zusätzlichen drei Jahre (68 - 70 Jahre) zu erfragen.
Die Altersgrenze der Richter und Staatsanwälte ist ja mittlerweile durch Änderungen des LBG und des LRiG einheitlich auf 67 Jahre angehoben worden: die Angleichung erfolgt in den kommenden Jahren stufenweise. Der Jahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, für den die neue Altersgrenze voll zum Tragen kommt (§§ 3 LRiG, 31 LBG).
Bislang nur für die Staatsanwälte gilt darüber hinaus bereits jetzt die Regelung, dass sie auf ihren Antrag hin die Versetzung in den Ruhestand um bis zu drei Jahre, höchstens bis zum 70. Lebensjahr hinausschieben können (§ 32 LBG).
Diese Themen werden sehr kontrovers diskutiert, nicht nur innerhalb des DRB, zumal die Regelungen weitere Unterschiede zwischen Richtern und Staatsanwälten schaffen.
Es mehren sich die Stimmen, die die Regelung im LRiG für falsch halten.
Nicht wenige Kollegen meinen, dass es nicht rechtens sei, dass ein Richter Jahrgang beispielsweise 1951 nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten darf, während der Jahrgang ab 1964 bis zum 67. Lebensjahr arbeiten muss. Den vor 1964 geborenen Jahrgängen müsse daher die Option eingeräumt werden, auch bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze 67 zu arbeiten.
Zudem wird nicht selten die Forderung aufgestellt, dass auch Richtern die Möglichkeit eingeräumt werden muss, über die allgemeine Altersgrenze hinaus bis zu drei Jahre länger arbeiten zu können, wenn sie dies beantragen. Eine solche Regelung ist ja im neuen LBG in § 32 geschaffen worden und gilt seither für die Staatsanwälte. Durch diesen Unterschied zwischen LBG und LRiG wird bei den Regelungen für Richter und Staatsanwälte in nicht unerheblichem Maße ein (weiterer) Keil zwischen die – sicherlich gleich zu bewertenden - Berufsgruppen getrieben.
Beide Forderungen haben aber auch anscheinend entschiedene Gegner.
Der Landesverband des Bundes der Richter und Staatsanwälte in NRW e. V. veranstaltet daher zu diesem Thema eine Umfrage, um heraus zu finden, welche Ansichten zu dem Thema Altersgrenze bei Ihnen, unseren Mitgliedern, bestehen.
Ich bitte Sie daher, sich zwei Minuten Zeit zu nehmen und den anliegenden Fragebogen ausgefüllt per Email oder ausgedruckt bis zum 20.11.2009 an unsere Geschäftsstelle ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder an ihre/n Bezirksgruppenvorsitzende/n zurücksenden.
Von Ihren (!) Antworten hängt ab, wie sich der Verband zu den Gesetzesvorhaben positionieren wird.
Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt. Wenn Sie uns aber die Möglichkeit zu einer Rückfrage oder Rückmeldung geben wollen, können Sie gerne Ihre Telefonnummer oder E-Mailanschrift bzw. Ihren Namen ergänzen.
Je größer die Beteiligung ist, umso verlässlicher kann sich der Verband im Sinne seiner Mitglieder positionieren.
Bitte nehmen Sie daher teil!
Mit herzlichen und kollegialen Grüßen
Ihr
Reiner Lindemann
Hier der Frageboten (nur für Mitglieder)
Eine erste Auswertung finden Sie hier:
Wer es etwas genauer wissen möchte:



