Wie will der Staat seine Richter sehen ?
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Deutschland ist ein Rechtsstaat mit einer im Ausland hoch geachteten Justiz. Auf die Achtung im eigenen Land und die Verlässlichkeit des Dienstherrn vertrauen die Richter und Staatsanwälte jedoch nicht mehr uneingeschränkt. Erhebliche Einschnitte in die Alimentierung und eine Abkopplung von der allgemeinen Gehaltsentwicklung sind der Grund, warum sich das BVerfG mit sieben konkreten Normenkontrollverfahren aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz zu beschäftigen hat, die eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung der Richter und Staatsanwälte beklagen.
Landtags-Anhörung zum Haushalt 2015
DRB vor dem Unterausschuss Personal - Landtags-Anhörung zum Haushalt 2015
Der Haushaltsplan 2015 sieht vor, alte kw-Vermerke zu streichen und 40 neue Richterstellen zu schaffen. Dass trotzdem weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht, machte der Landesvorsitzende des DRB NRW Christian Friehoff am 21. Oktober 2014 in der Anhörung vor dem LT-Unterausschuss Personal deutlich. Der Dauerüberbelastung der Justiz werde nur punktuell, nicht strukturell begegnet. Der stellenbasierte Ansatz des Justizministeriums spiegele die Arbeitsrealität nicht wider. Krankheiten, Elternzeiten, Abordnungen und Nachbesetzungsvakanzen etc. führten organisatorisch unvermeidbar dazu, dass 5 bis 8 % der Stellen nicht besetzbar seien.
Beihilfe bei stationärer Heilbehandlung
Die BVO NRW leidet an einem Problem, das zu erheblichen finanziellem Belastungen zu Lasten von Beihilfeberechtigten führen kann. Betroffen sind insbesondere die stationäre Heilbehandlung (Krankenhaus), aber auch die vollstationäre Pflege und die stationäre Rehabilitationsmaßnahme.
Besoldungsrunde 2013/14: Einigung ohne DRB NRW
Die Gesprächsrunde zwischen Landesregierung und Gewerkschaften/Verbänden zur Frage der Übertragung des Tarifabschlusses 2013/2014 auf die Besoldung für Beamte und Richter ist gelaufen. Sie endete in der Nacht vom 21. August 2014 auf den 22. August 2014 mit einem Gesprächsergebnis zwischen den Gremien von DGB und DBB einerseits und der Landesregierung andererseits. Der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW ist diesem Gesprächsergebnis nicht beigetreten. Zu den Gründen und Hintergründen lesen Sie bitte unsere Presseerklärung vom 22. August 2014, den Schnellbrief Nr. 10/14 des Landesvorsitzenden vom selben Tag sowie den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Gesprächsergebnisses nebst der Begründung und Stellungnahme unseres Verbandes.
Normenkontrollantrag hat Erfolg - Besoldungsgesetz evident verfassungswidrig
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Das Besoldungsgesetz 2013/2014 ist verfassungswidrig. Die mit der gestaffelten Anpassung verbundene Ungleichbehandlung der Besoldungsgruppen verstößt evident gegen das im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerte Alimentationsprinzip.
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