Neue statistische Daten zeigen das Ausmaß der Personalnot in der Justiz in Nordrhein-Westfalen. Vor allem die Staatsanwaltschaften sind völlig überlastet.
Die aktuellen Zahlen des Ministeriums der Justiz zur Belastung der Gerichte und Staatsan-waltschaften in Nordrhein-Westfalen zeigen einen deutlichen Handlungsbedarf bei der Po-litik: „Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen fehlt es an Personal in allen Dienstzweigen. Die Zahlen entwickeln sich sehr ungünstig.“ So interpretiert der Landesvorsitzende des DRB NRW, Prof. Dr. Gerd Hamme, die jüngsten Daten der Justiz zum Ende des ersten Quartals 2026. Bei den Gerichten sind die Sozialgerichte, die Arbeits-gerichte und die Verwaltungsgerichte besonders betroffen. Die sogenannte personalver-wendungsbasierte Belastung von Richterinnen und Richtern beträgt bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit 115,6 %, in der Arbeitsgerichtsbarkeit 119,03 % und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 131,77 %. 100 Prozent sollte sie betragen. Vor allen Dingen in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht nur die Belastung viel zu hoch, sondern zudem ein Anstieg von etwa 10 % in drei Monaten gegenüber den Zahlen aus dem Jahr 2025 festzustellen. In den Sozialgerichten haben insbesondere durch KI generierte Anträge zu mehr Eilverfahren im Existenzsicherungsbereich geführt. Insgesamt führt die Nutzung von künstlicher Intelligenz durch Bürgerinnen und Bürger sowie die Anwaltschaft in allen Gerichtsbarkeiten zu deutlich umfangreicheren Schreiben und dadurch zu spürbarer Mehrarbeit. Der Haushaltsgesetzgeber ist hier gefordert und muss jetzt gegensteuern.
Noch deutlich dramatischer ist die Entwicklung bei den ohnehin schon sehr stark belasteten Staatsanwaltschaften. Die personalverwendungsbasierte Belastungsquote ist bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Lande im ersten Quartal von 132,41 % aus 2025 auf nun 144,64 % angestiegen. Auch die übrigen Beschäftigten in den Staatsanwaltschaften sind danach deutlich zu hoch belastet. Dazu erklärt der Landesvorsitzende: „Diese Situation ist nicht nur für die Beschäftigten in den Staatsanwaltschaften unzumutbar, sie führt vor allen Dingen dazu, dass die Höchststände an nicht erledigten Verfahren weiter steigen wer-den. Diese Entwicklung gefährdet den Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger und ist deshalb rechtsstaatlich bedenklich.
Diese Entwicklung gefährdet den Sicherheitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger und ist deshalb rechtsstaatlich bedenklich. Waren es zuletzt drei Staatsanwälte, die die Arbeit für vier erledigen mussten, nähern wir uns jetzt der Situation, dass zwei Staatsanwälte für drei arbeiten müssen. Das kann nicht gelingen und wird nicht gut ausge-hen. Nordrhein-Westfalen darf sich dies keinesfalls leisten. Der Haushaltsgesetzgeber muss hier die Gefahren erkennen und deutlich gegensteuern.“ Die Statistik weist in der Personal-verwendung für das erste Quartal in diesem Jahr 1.412 Staatsanwältinnen und Staatsan-wälte aus, aber einen Personalbedarf in Höhe von 2.043. Dazu erklärt der Vorsitzende: „Besorgniserregend ist, dass der deutliche Anstieg der Belastungszahlen für uns nicht durch einzelne punktuelle Ereignisse erklärbar ist. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass es sich um eine Entwicklung handelt, die sich fortsetzen wird. Die Justiz braucht jetzt Rückendeckung und eine deutliche Stärkung durch die Politik. Die Schaffung zusätzlicher Stellen in den Staatsanwaltschaften für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch im Unterstützungsbereich, ist dringend geboten. Der Haushalt 2027 muss allein für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mindestens 400 zusätzliche Stellen aufweisen, um den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zumindest etwas Luft zu verschaffen.“
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