Presseerklärung vom 05.01.2022 - Besoldungsgespräche

Zur Umsetzung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Besoldung der Beamten und Richter

Die Landesregierung NRW hat heute im Rahmen der Besoldungsgespräche angekündigt, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ohne Abstriche auf die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eins zu eins übertragen wird: Die Besoldung wird zum 01.12.2022 um 2,8% angehoben. Das gilt auch für die Ver-sorgungsempfänger (Pensionäre). Zudem erhalten die Aktiven (Stichtag 30.11.2021) eine einmalige Anerkennungszahlung für die Leistungen während der Pandemie von 1.300 € netto.

Das ist - jenseits der Zahlen - insoweit zu begrüßen, als die Landesregierung damit zum wiederholten Male einen Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich überträgt. Das war für die Vorgängerregierungen leider keineswegs selbstverständlich.

Dennoch bedeutet diese Entscheidung, dass für den Zeitraum 01.10.2021 (Ende der Lauf-zeit des bisherigen Tarifabschlusses) bis 30.11.2022, also für 14 Monate, noch nicht einmal ein Inflationsausgleich erfolgt. Das ist im Ergebnis eine Besoldungskürzung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wohl nur dann verfassungsrechtlichen Be-stand haben kann, wenn sie Teil eines haushaltstechnischen Gesamtkonzepts ist, mit dem die Lasten der Pandemie gesamtgesellschaftlich ausgewogen verteilt werden. Das ist für die Versorgungsempfänger besonders problematisch. Hierüber ist intensiv und kontrovers, leider aber bislang ohne Ergebnis diskutiert worden. Ob und inwiefern hier auf anderer Ebene als bei einer 1:1-Umsetzung ein Ausgleich gefunden werden kann, wird im Rahmen anderer, noch in dieser Legislaturperiode zu erörternder Gesetzgebungsvorhaben zu sehen sein.

„Die 1:1-Übertragung als solche ist als Geste erfreulich, gerade weil Vorgängerregierungen im Kürzen sehr kreativ waren.“ meint hierzu Christian Friehoff, der als Landesvorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte an den Besoldungsgesprächen teilgenommen hat. „Dennoch sehen wir diese 14 Monate umfassende Nullrunde sehr kritisch. Hier ist eine Chance vertan worden, die Justiz für den Nachwuchs attraktiver zu machen.“

Damit knüpft Friehoff an die Forderung des DRB an, dass die dritte Staatsgewalt den An-spruch hat, ihren Nachwuchs für diese gesellschaftlich so wichtigen Positionen unter den Top-Absolventen eines Jahrganges auszusuchen. Tatsache ist aber, dass es in den letzten Jahren immer schwerer geworden ist, die besten Köpfe für die Justiz zu gewinnen - unter anderem deshalb, weil mittlerweile in der freien Wirtschaft ein entsprechend hochqualifizier-ter Berufsanfänger mehr verdienen kann, als eine Richterin oder ein Richter am Ende des Berufslebens in einem der wenigen Beförderungsämter (Richter/in am OLG, Vorsitzende/r Richter/in am Landgericht, Direktor/in des Amtsgerichts; für den staatsanwaltschaftlichen Dienst entsprechend: Oberstaatsanwalt bzw. -anwältin). Dieses Problem dürfte sich durch die Verschiebung der Besoldungserhöhung um 14 Monate wahrscheinlich verschärfen.

„Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutzgewährung sind elementare Säulen unserer demokratischen Gesellschaft“, erläutert Friehoff weiter. „Die Bürgerinnen und Bürger des Landes erwarten zu Recht von der Justiz, dass die Richterinnen und Richter, die die Ver-fahren entscheiden und dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die über Verfah-renseinstellung oder Anklage entscheiden, juristisch auf so hohem Niveau sind, dass sie alles durchblicken, was vorgetragen wird und den Vortrag rechtlich richtig würdigen. Dieser Qualitätsanspruch setzt entsprechende Bezahlung voraus.“

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Bild von Christian Friehoff Christian Friehoff Vorsitzender
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