Presseerklärung vom 06.03.2026

Presseerklärung zur Reform der Stellenbesetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz Nordrhein-Westfalens.

Der DRB NRW hat sich konstruktiv an der vom Minister der Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe zu diesem Thema beteiligt und begrüßt ausdrücklich die dort erarbeiteten Empfehlungen. Der Vorsitzende des DRB NRW, Prof. Dr. Gerd Hamme, lobt die Herangehensweise:

„Die Arbeitsgruppe war hochkarätig besetzt. Sie hatte keine inhaltlichen Vorgaben und konnte völlig frei nach Verbesserungsvorschlägen suchen. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen, die die Justiz in Nordrhein-Westfalen deutlich widerstandsfähiger gegen unzulässige politische Einflussnahme machen können.“ Der DRB NRW fordert daher: Die überwiegend einvernehmlich entwickelten Vorschläge sollten unbedingt zeitnah von der Poilitik umgesetzt werden!

Dazu erklärt der Vorsitzende: „Wir hoffen auf einen breiten politischen Konsens. Die Umsetzung der Vorschläge würde mehr Rechtssicherheit und Transparenz in Beförderungsverfahren bringen. Die Stärkung der Rechte des Präsidialrats, die Einführung eines neuen Auswahlverfahrens sowie die vorgeschlagenen Dokumentationspflichten für Gespräche des Dienstherrn mit Bewerbern würden die Unabhängigkeit der Justiz stärken. Die Beschränkung der Einflussmöglichkeiten durch das Justizministerium wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Gewaltenteilung. Der demokratische Rechtsstaat wäre der große Gewinner. Jetzt ist die Politik gefordert. Wir hoffen auf eine breite Unterstützung bei der Umsetzung – über Parteigrenzen hinweg.“

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Gerd Hamme
Vorsitzender DRB NRW

 

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, die Regelungen zu Beförderungsverfahren im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich so zu ändern, dass diese Verfahren künftig schneller, transparenter und rechtssicherer durchgeführt werden können.

Dazu empfiehlt die Arbeitsgruppe die folgenden Regelungen bzw. Änderungen:

1. Für Bewerbungen auf Beförderungsstellen sollte zukünftig eine echte Ausschlussfrist (von 1 Monat) gelten. Lediglich bei unverschuldeter Säumnis ist Wiedereinsetzung zu gewähren.

2. Der Dienstherr sollte zukünftig dokumentieren, dass, mit wem und auf wessen Veranlassung Bewerbergespräche geführt worden sind.

3. Der Abbruch von Besetzungsverfahren für Beförderungsstellen in der Justiz sollte gesetzlich normiert werden. Es wird durch Regelbeispiele bestimmt, wann ein sachlicher Grund für den Abbruch vorliegt. Die Regelbeispiele sind tendenziell eng zu fassen. Verfahrensmängel sollen nur zum Abbruch führen, wenn diese im laufenden Verfahren nicht mehr geheilt werden können.

4. Die engen Grenzen der Überbeurteilungskompetenz des Ministeriums der Justiz in Besetzungsverfahren (diese besteht nur bei Besetzungsverfahren für Mittelbehördenleitungen) sollten näher präzisiert werden. Es wird ausdrücklich bestimmt, dass die Überbeurteilung auf die Einhaltung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe sowie inhaltlich auf die Verwaltungstätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers beschränkt ist.

5. Bei Besetzungsverfahren für Mittelbehördenleitungen sollte bei annähernd gleichen Beurteilungen die Auswahlentscheidung durch ein Auswahlgespräch auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Das Auswahlgespräch wird durch eine Kommission geführt, der insbesondere Vertreter der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften, der Mitbestimmungsgremien sowie des Ministeriums der Justiz angehören.

6. Die Mitbestimmungsgremien sollen bei Beförderungsverfahren gestärkt werden. Dem jeweiligen Mitbestimmungsgremium werden bereits nach Ablauf der Bewerbungsfrist das Bewerberfeld mitgeteilt und frühestmöglich die Beurteilungen übersandt. Auf dieser Grundlage kann das Gremium bereits vor dem Besetzungsvotum zu dem Bewerberfeld Stellung nehmen. Im Falle eines Einigungsstellenverfahrens wird die Stellungnahme der Einigungsstelle der Landesregierung unmittelbar vorgelegt.

7. Für die verschiedenen Verfahrensschritte des Beförderungsverfahrens sollte ausdrücklich bestimmt werden, dass diese unverzüglich zu erfolgen haben.

Ansprechpartner

Bild von Gerd Hamme Gerd Hamme Vorsitzender
Telefon02381/29814 Fax 02381/22568 E-Mail gerd.hamme@drb-nrw.de