Am 13. Mai 2013 versammelten sich in Düsseldorf rund 1.500 Richter und Staatsanwälte aus ganz Nordrhein-Westfalen unter dem Motto
„KRAFTvoll anGELOGEN – 1:1 Umsetzung für alle Beamte und Richter“
zu der wahrscheinlich größten Demonstration von Richtern und Staatsanwälten, die es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals gegeben hat.
Zu der Demonstration aufgerufen hatte der DRB-NRW zusammen mit vielen anderen Organisationen. Anlass war die Entscheidung der damaligen Landesregierung, den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für die Besoldungsgruppen ab A13 – und somit auch für die R-Besoldung – nicht zu übernehmen. Dies hätte eine „doppelte Nullrunde“, also zwei Jahre ohne Besoldungsanpassung zur Folge gehabt.
Dies erschien den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen als nicht hinnehmbar und verfassungswidrig, zumal dieser Entscheidung bereits wiederholte Nullrunden, die Kürzung bzw. Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kürzungen im Beihilfebereich, die Einführung der Kostendämpfungspauschale sowie weitere Einschnitte vorausgegangen waren.
Der Rest ist Geschichte: Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW erklärte das Gesetz zur Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2013 und 2014 für verfassungswidrig. Es bestehe keine Rechtfertigung, Richter und Staatsanwälte von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln. Die doppelte Nullrunde verstoße evident gegen die Landesverfassung.