30.06.22

Vergünstigungen für Mitglieder

Versicherungsleistungen

Der Deutsche Richterbund hat für seine Mitglieder ein Versicherungspaket geschnürt, das den Einzelnen umfassend gegen berufliche Haftungsrisiken schützt. Der Versicherungsschutz ist in Zusammenarbeit mit führenden Versicherern gezielt auf die Bedürfnisse von Richtern und Staatsanwälten zugeschnitten worden. Der DRB bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Basisversicherung an, die vor allem dienstlich verursachte Personen- oder Sachschäden sowie den Schlüsselverlust abdeckt und unmittelbar mit dem Eintritt in einen Landes- oder Fachverband des DRB in Kraft tritt. Diese Versicherung kann jedes Mitglied zu einem Vorzugstarif persönlich auf 500.000 Euro im Einzelfall erhöhen. Ferner steht Mitgliedern des DRB die Option einer Rechtsschutzversicherung zu attraktiven Sonderkonditionen offen. Der DRB hat mit der Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG ein passgenaues Angebot für Richter und Staatsanwälte entwickelt, das beruflichen Rechtsschutz sowohl gegenüber dem Dienstherrn als auch gegenüber Dritten gewährleistet.

Das Versicherungspaket enthält zunächst eine Basisversicherung, die der DRB auf seine Kosten für alle im aktiven Dienst befindlichen Mitglieder abgeschlossen hat. Dadurch entsteht für Sie als Mitglied unmittelbar kraft Ihres Eintritts in den jeweiligen Landes- oder Fachverband des DRB ein Versicherungsschutz, der vier Gruppen von Schäden abdeckt, soweit sie aus der dienstlichen Tätigkeit herrühren:

 

  1. Bei dienstlich verursachten Personen- und Sachschäden ist Ihre Haftung bis zu einem Betrag von 10 Mio € je Schadensfall versichert.
     
  2. Der Verlust von Schlüsseln und anderen Türöffnern, wie Transpondern, kann Ansprüche des Dienstherrn nach sich ziehen, gegen die Sie bis zu einem Betrag von 100.000 € je Schadensfall versichert sind.
     
  3. Falls Sie aus dem Verlust oder der Beschädigung sonstiger dienstlicher Ausrüstungsgegenstände, wie etwa mobiler Endgeräte, in Anspruch genommen werden, genießen Sie Versicherungsschutz bis zu 5.000 € je Schadensfall.
     
  4. Schließlich sind Sie auch gegen eine Haftung für dienstlich verursachte Vermögensschäden versichert. Hier beträgt die Versicherungssumme 50.000 € je Schadensfall. Falls Ihnen dieser Betrag nicht ausreicht, können Sie Ihren Versicherungsschutz persönlich auf 500.000 € aufstocken. Dazu bieten wir Ihnen eine Option des Versicherers an, sich über einen gesonderten Antrag auf Ihre Kosten zusätzlich zu versichern.

 

Alle aktuellen Informationen zu den Versicherungsbedingungen finden Sie außerdem auch auf der Webseite des Bundesverbandes.

Sollte es im Einzelfall noch Probleme mit der Policierung oder Abwicklung der Verträge geben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landesverbandes : Martin-Luther-Straße 11, 59065 Hamm, Telefon: 02381/29814, Telefax: 02381/22568, E-Mail:  info@drb-nrw.de

Darüber hinaus besteht für Mitglieder des DRB NRW die Möglichkeit, weitere Versicherungsangebote, insbesondere zu Riester-Renten, Dienstunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherungen, zu besonders günstigen Konditionen an Anspruch zu nehmen. So haben wir etwa mit dem HDI einen Partner für eine sehr attraktive Riester-Rente gewinnen können.