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Zum 01.07.2013 sind wichtige Änderungen im Bereich der Mitgliederversicherungen in Kraft getreten. Das neue Versicherungspaket des DRB für alle seine aktiven Mitglieder ist geschnürt. Der Bundesverband hat alle bestehenden Gruppendiensthaftpflichtversicherungen der Landesverbände übernommen und zugleich der Kreis der Versicherten auf alle aktiven Mitglieder des DRB erweitert. Auch ein Rahmenvertrag, der den einzelnen Mitgliedern den Abschluss von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen zu attraktiven Vorzugskonditionen ermöglicht, hat der Bundesverband inzwischen gezeichnet. Der bisherige Rahmenvertrag des Landesverbandes und die auf der Grundlage dieses Vertrages abgeschlossenen Individualverträge bestehen jedoch weiter fort. Im Einzelnen gilt derzeit Folgendes:
1. Abschnitt: Haftpflicht- und Schlüsselversicherung
Der DRB hat zu diesem Stichtag alle Gruppendiensthaftpflichtverträge übernommen, die seitens der Landesverbände bei der DBV abgeschlossen worden waren. Es handelt sich um 15 Verträge, die per 01.07. beitragsmäßig gegenüber den Ländern schlussabgerechnet werden. Die Versicherungsprämie entrichtet jetzt der Bund. Der Umfang der Gruppendiensthaftpflichtversicherung wird unten näher beschrieben.
Gleichzeitig hat der DRB den Kreis der Versicherten auf alle aktiven Mitglieder erweitert. Das bedeutet, dass ab 01.07.2013 alle Angehörigen aller Landes- und Fachverbände, soweit im aktiven Dienst tätig, automatisch kraft ihrer Mitgliedschaft denselben Versicherungsschutz genießen. Es gibt keine Wartezeit und bedarf keines Antrags und keiner namentlichen Erfassung. Ein toller Service für alte und neue Mitglieder!
Was ist versichert?
• Haftung für dienstliche Verursachung von Personen- und Sachschäden.
• Haftung für den Verlust von Dienstschlüsseln und anderen Türöffnern.
• Haftung für Vermögensschäden aus Regressansprüchen des Dienstherrn.
• Versicherungssummen je Schadensfall
10 Mio. € für Personen- und Sachschäden
50.000 € je für den Verlust von Dienstschlüsseln und anderen Türöffnern sowie für die Verursachung von Vermögensschäden.
• Bundesweite Haftungshöchstbeträge: Für alle Mitglieder bundesweit ist der Versicherungsschutz pro Jahr auf das Dreifache der Versicherungssummen begrenzt, d. h. auf 30 Mio. € bzw. 150.000 € jährlich. Deshalb wird bezüglich etwaiger Vermögensschäden ein zusätzlicher individueller Versicherungsschutz empfohlen, siehe 2.).
2. Abschnitt: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine weitergehende bundesweite Versicherung aller Mitglieder gegen Vermögensschäden wäre aus unseren niedrigen Beiträgen nicht zu bezahlen. Deshalb bieten wir den Mitgliedern an, sich zu Vorzugskonditionen selbst zu versichern. Die Grundlage hierfür bilden Rahmenverträge, welche die Landesverbände mit der DBV abgeschlossen hatten. Auch diese Rahmenverträge sind per 01.07.2013 auf den DRB übergegangen und gleichzeitig erweitert worden.
Daraus ergibt sich für die einzelnen Mitglieder, die einen individuellen Vertrag abgeschlossen haben, also für die Altverträge keinerlei Änderung. Die Verträge bestehen zu unveränderten Konditionen zwischen den Mitgliedern und der DBV fort und werden wie bisher unmittelbar in diesem Verhältnis abgewickelt.
Für Neuverträge finden Sie in der Anlage das zugehörige Antragsformular "Antrag Vermögensschadenshaftpflicht (Stand: 04/14). Es wird darauf hingewiesen, dass die Anträge wie bisher beim zuständigen Mitgliedsverband einzureichen sind und von dort an die DBV weitergegeben werden. So ist es auch auf dem Deckblatt des Antragsformulars vermerkt. Der DRB ist als Dachverband nicht in der Lage, der DBV die im Antragsformular vorgesehene Bestätigung einer Verbandsmitgliedschaft einzelner Antragsteller zu geben.
Auch hier gilt künftig, dass allen DRB-Mitgliedern derselbe Versicherungsschutz angeboten wird.
3. Abschnitt: Rechtsschutzversicherung
Hierzu hat der Bundesverband beschlossen, aus Kostengründen ebenfalls - wie bei der Vermögensschadenversicherung - nur ein Optionsmodell zu entwickeln, das unseren Mitgliedern eine günstige dienstliche und nach Wunsch auch umfassende Rechtsschutzversicherung anbietet. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Das Formular für den Antrag bei der Roland-Rechtsschutzversicherung AG (Stand: 04/14) finden Sie in der Anlage.
Alle aktuellen Informationen zu den Versicherungsbedingungen finden Sie außerdem auch auf der Webseite des Bundesverbandes.
Ihr Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen ist auch weiterhin die
DBV Agentur
Keßelmann und Brinker oHG
(Münsterlandteam)
Alter Gartenweg 14
48249 Dülmen
Tel: 02594/783322
Fax: 02594/783323
E-Mail: Berthold.Kesselmann@dbv.de
Dorthin sind auch etwaige Anträge auf Erweiterung des Versicherungsschutzes zu richten. Wichtig für eine zügige Abwicklung ist die Angabe der Versicherungsnummer des Rahmenvertrages. Die Versicherungsnummer des bisherigen Rahmenvertrages des Landesverbandes lautet:
Versicherungsnummer des Rahmenvertrages: 40240369669-3P
Bitte geben Sie auch Ihre Mitgliedsnummer im DRB an. Falls Sie diese nicht mehr kennen, können Sie auf der Geschäftsstelle des Landesverbandes info@drb-nrw.de nachfragen.
Es besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrags bei der DBV, bzw. deren Agentur, und Erteilung einer Einzugsermächtigung. Verzögerungen bei der Policierung sind deshalb unschädlich. Für die individuelle Aufstockung wird mit Policierung eine gesonderte Versicherungsnummer vergeben.
Sollte es im Einzelfall noch Probleme mit der Policierung oder Abwicklung der Verträge geben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landesverbandes : Martin-Luther-Straße 11, 59065 Hamm, Telefon: 02381/29814, Telefax: 02381/22568, E-Mail: info@drb-nrw.de
Darüber hinaus besteht für Mitglieder des DRB NRW die Möglichkeit, weitere Versicherungsangebote, insbesondere zu Riester-Renten, Dienstunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherungen, zu besonders günstigen Konditionen an Anspruch zu nehmen. So haben wir etwa mit dem HDI einen Partner für eine sehr attraktive Riester-Rente gewinnen können.