30.06.22

Vergünstigungen für Mitglieder

Versicherungsleistungen

Zum 01.07.2013 sind wichtige Änderungen im Bereich der Mitgliederversicherungen in Kraft getreten. Das neue Versicherungspaket des DRB für alle seine aktiven Mitglieder ist geschnürt. Der Bundesverband hat alle bestehenden Gruppendiensthaftpflichtversicherungen der Landesverbände übernommen und zugleich der Kreis der Versicherten auf alle aktiven Mitglieder des DRB erweitert. Auch ein Rahmenvertrag, der den einzelnen Mitgliedern den Abschluss von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen zu attraktiven Vorzugskonditionen ermöglicht, hat der Bundesverband inzwischen gezeichnet. Der bisherige Rahmenvertrag des Landesverbandes und die auf der Grundlage dieses Vertrages abgeschlossenen Individualverträge bestehen jedoch weiter fort. Im Einzelnen gilt derzeit Folgendes:

1. Abschnitt: Haftpflicht- und Schlüsselversicherung

Der DRB hat zu diesem Stichtag alle Gruppendiensthaftpflichtverträge übernommen, die seitens der Landesverbände bei der DBV abgeschlossen worden waren. Es handelt sich um 15 Verträge, die per 01.07. beitragsmäßig gegenüber den Ländern schlussabgerechnet werden. Die Versicherungsprämie entrichtet jetzt der Bund. Der  Umfang der Gruppendiensthaftpflichtversicherung wird unten näher beschrieben.

Gleichzeitig hat der DRB den Kreis der Versicherten auf alle aktiven Mitglieder erweitert. Das bedeutet, dass ab 01.07.2013 alle Angehörigen aller Landes- und Fachverbände, soweit im aktiven Dienst tätig, automatisch kraft ihrer Mitgliedschaft denselben Versicherungsschutz genießen. Es gibt keine Wartezeit und bedarf keines Antrags und keiner namentlichen Erfassung. Ein toller Service für alte und neue Mitglieder!

Was ist versichert? 

• Haftung für dienstliche Verursachung von Personen- und Sachschäden.

• Haftung für den Verlust von Dienstschlüsseln und anderen Türöffnern.

• Haftung für Vermögensschäden aus Regressansprüchen des Dienstherrn.

• Versicherungssummen je Schadensfall
     10 Mio. € für Personen- und Sachschäden 
     50.000 € je für den Verlust von Dienstschlüsseln und anderen Türöffnern sowie für die Verursachung von Vermögensschäden.

• Bundesweite Haftungshöchstbeträge: Für alle Mitglieder bundesweit ist der Versicherungsschutz pro Jahr auf das Dreifache der Versicherungssummen begrenzt, d. h. auf 30 Mio. € bzw. 150.000 € jährlich. Deshalb wird bezüglich etwaiger Vermögensschäden ein zusätzlicher individueller Versicherungsschutz empfohlen, siehe 2.).

2. Abschnitt: Rechtsschutzversicherung

Hierzu hat der Bundesverband beschlossen, aus Kostengründen ebenfalls - wie bei der Vermögensschadenversicherung - nur ein Optionsmodell zu entwickeln, das unseren Mitgliedern eine günstige dienstliche und nach Wunsch auch umfassende Rechtsschutzversicherung anbietet. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind mittlerweile abgeschlossen. Das Formular für den Antrag bei der Roland-Rechtsschutzversicherung AG (Stand: 04/14) finden Sie in der Anlage.

Alle aktuellen Informationen zu den Versicherungsbedingungen finden Sie außerdem auch auf der Webseite des Bundesverbandes.

Ihr Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen ist auch weiterhin die

DBV Agentur

Keßelmann und Brinker oHG

(Münsterlandteam)

Alter Gartenweg 14

48249 Dülmen

Tel: 02594/783322

Fax: 02594/783323

E-Mail: Berthold.Kesselmann@dbv.de

Sollte es im Einzelfall noch Probleme mit der Policierung oder Abwicklung der Verträge geben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landesverbandes : Martin-Luther-Straße 11, 59065 Hamm, Telefon: 02381/29814, Telefax: 02381/22568, E-Mail:  info@drb-nrw.de

Darüber hinaus besteht für Mitglieder des DRB NRW die Möglichkeit, weitere Versicherungsangebote, insbesondere zu Riester-Renten, Dienstunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherungen, zu besonders günstigen Konditionen an Anspruch zu nehmen. So haben wir etwa mit dem HDI einen Partner für eine sehr attraktive Riester-Rente gewinnen können.