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Die Amtsrichterkommission stellt sich vor.
Was ist die Amtsrichterkommission?
Die Amtsrichterkommission wurde vor mehr als 10 Jahren vom Landesvorstand des Deutschen Richterbundes in NRW eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, spezifische Fragen der Belange der Amtsrichter zu erörtern, die Gremien des Verbandes fortlaufend zu beraten und deren Aufträge umzusetzen. Dies mit der Zielsetzung, die Interessen der Amtsrichter noch intensiver zu vertreten und zu kommunizieren.
Wie wird man Mitglied der Amtsrichterkommission?
Der Amtsrichterkommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an die bei den Amtsgerichten tätigen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes (derzeit immerhin 4) sowie für jede Bezirksgruppe ein bei einem Amtsgericht tätiges Mitglied deren Vorstandes oder ein anderes von der Versammlung der Bezirksgruppe gewähltes Mitglied an. Den Vorsitz der Amtsrichterkommission hat derzeit Herr DirAG Happe inne.
Außerdem kann jedes Verbandsmitglied, das bei einem Amtsgericht tätig ist oder unmittelbar vor seinem Ruhestand tätig war, seinen Beitritt als Mitglied mit beratender Stimme bei dem Vorsitzenden der Amtsrichterkommission erklären.
Wenn Sie Interesse an der Kommissionsarbeit haben und etwas Zeit erübrigen können, melden Sie sich bitte auf der Geschäftsstelle des DRB NRW in Hamm, Tel. 02381- 29814, Fax – 22568 oder Mail info@drb-nrw.de.
Wie oft tagt die Amtsrichterkommission?
Die Amtsrichterkommission tagt mindestens dreimal in einem Kalenderjahr, in der Regel parallel zur Sitzung des Gesamtvorstandes.
Warum braucht man eine Amtsrichterkommission?
Die Amtsgerichte nehmen in der Justiz eine wichtige Aufgaben wahr: Mehr als die Hälfte aller Richter/-innen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in NRW sind bei den Amtsgerichten des Landes tätig. Sie sind es, die in erster Linie den Grundrechtsschutz sicherstellen, etwa bei Maßnahmen der Ermittlungsbehörden in Strafsachen, bei Auslieferungshaft und bei sonstigen Freiheitsentziehungen. Sie sorgen für Rechtsfrieden gerade in den Bereichen, die die Menschen persönlich besonders betreffen, wie Mietsachen und Ehesachen. Die Amtsgerichte stellen durch die mit öffentlichem Glauben versehenen Register in besonderer Weise die Rechtssicherheit her, die unsere Wirtschaft braucht. Diese Aufgaben müssen Amtsrichter/-innen nach wie vor bei Arbeitspensen bewältigen, die ihnen ständig über die üblichen Arbeitszeiten hinausgehende Mehrarbeit abverlangen. Hinzu kommen unzureichende personelle Ausstattung des Unterstützungsbereichs und Mängel bei der sächlichen Ausstattung mit Literatur und Hilfsmitteln sowie die Herausforderungen von elektronischem Rechtsverkehr und e-Akte. Damit die Aufgaben der Gerichte weiterhin mit guter Qualität erbracht werden können, ist gerade die Situation der Amtsgerichte zu verbessern. Hierfür setzt sich der DRB-NRW ein und hierfür bedarf es der Zuarbeit durch die Amtsrichterkommission.
Dabei sind Amtsrichter/-innen – und das schon seit langer Zeit – in den Gremien des DRB-NRW durchaus stark repräsentiert. Aktuell sind 4 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes – darunter der Vorsitzende und der Geschäftsführer – bei Amtsgerichten tätig. Und auch in den Bezirksgruppenvorständen und Richtervertretungen sind die Amtsrichter einflussreich vertreten.
Womit befasst sich die Amtsrichterkommission konkret?
Die Themen, mit denen sich die Amtsrichterkommission befasst sind vielfältig und eine umfassende Darstellung würde den Rahmen sprengen.
Exemplarisch seien genannt: