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Der „Verein der Richter und Staatsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen“ wurde am 29. Juli 1949 zum Vereinsregister beim Amtsgericht Duisburg angemeldet und der Nachweis der Eintragung erschien am 30. September 1949 im Öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf. Der seit dem Herbst 1947 aufgebaute und im März 1948 in Duisburg gegründete Verein hat am 8. und 9. Oktober 1948 in Recklinghausen seine erste Mitgliederversammlung abgehalten. Dort wurde die erste Satzung verabschiedet und der bisherige vorläufige Vorsitzende Heinrich Fander (Amtsgerichtsdirektor in Duisburg) zum Vorsitzenden gewählt. Wie Schultz (MDR 1948/391) berichtet, war die in der „Engelsburg“ abgehaltene öffentliche Kundgebung vom 09.10.1948 stark besucht und entsprach ihrem sachlichen und repräsentativen Zweck. Musik von Gluck, Lortzing und Weber umrahmte stimmungsvoll die rednerischen Darbietungen. Den Höhepunkt bildeten der Festvortrag von Prof. Dr. Eberhard Schmidt (Göttingen) über das Thema „Berufsjurist und staatliche Rechtspflege“ und die Verabschiedung von neun Thesen zur richterlichen Unabhängigkeit durch die Versammlung, deren Inhalt so aktuell ist, dass sie nachzulesen nur jedem interessierten Mitglied empfohlen werden kann. Wegen des langen Entstehungsvorlaufs wählt der Vorstand für die 50-Jahre-Feier mit Rücksicht auf die Eintragungen als Verein im Jahre 1949 die LVV 1999, obwohl die Festveranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum bereits im Jahre 1973 in Münster stattfand. (Auszug aus RiStA 06/2009)