Besoldung

Der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen

Wegen der Umsetzung des Tarifergebnisses haben heute Gespräche unter Beteiligung des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, der stellvertretenden Ministerpräsidentin Mona Neubaur, des Ministers der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk und des Ministers und Chefs der Staatskanzlei Nathanael Liminski sowie Vertretern von DBB, DGB und DRB-NRW und weiteren Gewerkschaften stattgefunden.

Der DRB-NRW war hierbei durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Gerd Hamme vertreten.

Das Ergebnis: Das Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen. Die Details können Sie der beigefügten Presseerklärung der Landesregierung vom 12.12.2023 entnehmen.

Prof. Dr. Gerd Hamme hat das Ergebnis im Rahmen der Verhandlungen wie folgt kommentiert: „Der Bund der Richter und Staatsanwälte begrüßt die vollständige Umsetzung der Tarifeinigung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, weist aber darauf hin, dass eine verfassungsgemäße Besoldung hierdurch nicht erzielt wird.“