Fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158

Zur fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158, die eine zwingende, vergütete Freistellung des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt vorsieht, hat der DRB NRW nachstehendes Schreiben an den Minister der Justiz in NRW gerichtet:

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Limbach,

als Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e.V. (DRB NRW) bitten wir um Auskunft, welche Anstrengungen das Land NRW unternimmt, um Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/1158 (Vereinbarkeitsrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen.

Die Regelung in der Richtlinie lautet: „Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss. Die Mitgliedstaaten können bestimmen, ob der Vaterschaftsurlaub auch teilweise vor der Geburt des Kindes oder ausschließlich danach genommen werden kann und ob er in flexibler Form genommen werden kann.“ Nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie ist der Vaterschaftsurlaub mindestens in Höhe des Krankengeldes zu vergüten.

Bislang fehlt - auch in Nordrhein-Westfalen - eine Regelung, die eine zwingende, vergütete Freistellung des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt vorsieht. Die Richtlinie sieht hierfür keinen Ausnahmetatbestand vor. Aus diesem Grunde ist der DRB NRW der Ansicht, dass auch in Nordrhein-Westfalen diese Richtlinie zwingend umzusetzen ist. Die deutschen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit setzen diesen Anspruch nicht um. Nach Art. 20 der Richtlinie waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 02.08.2022 entsprechende Regelungen zu schaffen. Diese Frist ist verstrichen. Was wird das Land NRW veranlassen, um sich - auch im Interesse aller Beschäftigten in der Justiz - hier richtlinienkonform zu verhalten?

Update (29.11.2022)

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat zwischenzeitlich gegenüber der Funke Mediengruppe die Umsetzung der Richtlinie für das Jahr 2024 angekündigt (zum Artikel in der WAZ).