Liebe Kollegin, lieber Kollege,
das Jahr geht langsam zu Ende. Leider müssen wir feststellen, dass der Gesetzgeber auch dieses Jahr nicht für eine verfassungsgemäße, geschweige denn amtsangemessene Besoldung und Versorgung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Lande gesorgt hat. Dies ist einmal mehr beschämend. Denn es hat sich dieses Jahr insbesondere im Bereich der Staatsanwaltschaften gezeigt, dass die vorhandene Besoldung so deutlich zu niedrig ist, dass viele Stellen nicht mehr mit geeigneten Absolventinnen und Absolventen besetzet werden konnten. Dies ist umso dramatischer als in diesem Bereich ohnehin mehr als 300 Stellen im Lande fehlen.
Die EU-Kommission hat nach 2022 dieses Jahr erneut festgestellt, dass die Besoldung der Entscheider in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland so niedrig ist, dass hierin eine Gefahr für den Rechtsstaat gesehen wird. Die Landesregierung und der Haushaltsgesetzgeber ignorieren diese Kritik und spielen in Zeiten, in denen auch in unserem Land konkrete Gefahren für den Rechtsstaat und fehlende Akzeptanz demokratischer Strukturen erkennbar werden, ein gefährliches Spiel. Wir haben das ganze Jahr über in Gesprächen mit den Verantwortlichen in Legislative und Exekutive auf diese Gefahren hingewiesen. Bislang sind wir im Wesentlichen unter Hinweis auf eine schwierige Haushaltslage mit unseren berechtigten Anliegen abgewiesen worden.
Im Moment laufen die Tarifverhandlungen für die Angestellten auch in NRW. Sollte das Land ernsthaft in Erwägung ziehen, einen - hoffentlich guten - Abschluss nicht zumindest 1:1 auf Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu übertragen, würden die oben genannten Probleme vermehrt auch nach innen in den Kernbereich unserer rechtsstaatlichen Strukturen hineingetragen werden. Das wäre hochproblematisch.
Wir möchten Sie auch dieses Jahr wieder dabei unterstützen, Widerspruch gegen ihre Besoldung oder Versorgung einzulegen. Leider ist es erneut erforderlich. Wer es nicht darauf ankommen lassen möchte, in der rechtlichen Behandlung seiner Besoldung bzw. Versorgung das Nachsehen zu haben, muss noch vor dem 31.12.2023 gegen die Besoldung bzw. Versorgung ab dem 01.01.2023 Widerspruch einlegen.
Die Mustertexte sind allgemein gehalten. Sie richten sich ausdrücklich gegen alle Bestandteile der Besoldung bzw. Versorgung. Außerdem haben wir – unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz – gebeten, die Verfassungsmäßigkeit der gewährten Besoldung bzw. Versorgung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Die Widerspruchsbegründung soll nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen sein, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung. Damit soll eine enge Auslegung des jeweiligen Widerspruchs durch das LBV ausgeschlossen werden.
Besonders wichtig: Die Widersprüche müssen bis Jahresende beim LBV eingehen. Nach den bisherigen Erfahrungen sollten Sie darauf achten, die Widerspruchseinlegung auch in einigen Jahren noch nachweisen zu können. Ein Fax-Bericht ist so lange ausreichend, wie er inhaltlich nicht angezweifelt wird. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist im Zweifel nicht den Inhalt der Übermittlung. Volle Kontrolle über den Nachweis des Datums sowie des Inhaltes der Zustellung haben Sie, wenn Sie Ihren Besoldungswiderspruch über die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Ihres Gerichts per ZU zustellen lassen. Die Kosten hierfür sind gering.
Wir weisen darauf hin, dass wir die Widersprüche nach bestem Wissen formuliert haben, hierfür aber keine rechtliche Gewähr übernehmen können. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie sich zu diesem Thema für den DRB NRW engagieren möchten, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und verstehen uns als Mitmachverband.
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Christian Friehoff Prof. Dr. Gerd Hamme
Vorsitzender Geschäftsführer