Presseerklärung vom 26.02.2026

Der DRB NRW teilt die Einschätzung der Landesregierung, dass in der Arbeitsgerichtsbar-keit Strukturprobleme aufgrund einer Vielzahl von sehr kleinen Gerichten bestehen. Kleine Einheiten, mit lediglich drei oder vier Richtern, verursachen verschiedene Schwierigkeiten, insbesondere in Vertretungsfällen, aber auch bei schwankenden Eingangszahlen. Der DRB NRW begleitet aus diesem Grunde den Veränderungsprozess konstruktiv mit und wünscht sich Veränderungen, die diese Probleme beseitigen oder verringern.

Trotz des grundsätzlichen Reformbedarfs enthält der vorgelegte Referentenentwurf zwei gravierende Schwächen: 1. Die Vielzahl vorgesehener sogenannter „Gerichtstage“ löst keine Strukturprobleme, sondern verstetigt sie. 2. Der Entwurf ist in einem sehr entschei-denden Punkt digitalisierungsfeindlich.

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Bild von Gerd Hamme Gerd Hamme Vorsitzender
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