Spitzenverbände DBB NRW und DRB NRW beraten gemeinsames Vorgehen zu Besoldungs- und Versorgungsfragen

Auf Einladung des DRB NRW fand am 2.4.2025 in Hamm ein Austausch auf Vorstandsebene zu wichtigen Themen statt. Jeweils drei Vertreter beider Verbände, darunter die beiden Vorsitzenden, Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, und Prof. Dr. Gerd Hamme, Vorsitzender des DRB NRW, suchten den Schulterschluss bei wichtigen Fragen rund um das Thema Besoldung und Versorgung. Unter anderem ging es um die Bescheidung der Widersprüche von Richterinnen, Richtern, Beamtinnen und Beamten gegen die Besoldung und Versorgung. Beide Verbände werden mit allen Mitteln und gemeinsam versuchen, das Land hier wieder zur Vernunft zu bringen, damit Widersprüche ab dem Besoldungsjahr 2023 wieder ruhend gestellt werden. 2023 ist das Bürgergeld eingeführt worden. Aus diesem Grunde bestehen gerade für 2023 im Hinblick auf das Abstandsgebot erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit von Besoldung und Versorgung. Um zu verhindern, dass die Staatsdiener wieder in die Klage gezwungen werden, verabredeten die Verbände, gemeinsam auf eine Änderung der Praxis der Landesregierung hinzuwirken.