DRB-NRW und RBA-NW haben gegenüber dem Ministerium der Justiz eine gemeinsame Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Strukturreform in der Arbeitsgerichtsbarkeit abgegeben.
In der Stellungnahme wird klargestellt, dass das mit der Strukturreform verbundene Ziel, die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen effizienter und zukunftsfähig zu gestalten, grundsätzlich befürwortet werde. Zugleich wird darauf hingewiesen dass, die geplante Reform für die Richter/innen mit teilweise erheblichen Einschnitten verbunden sei. Kritisch Stellung genommen wird sodann u.a. zu den im Diskussionspapier dargestellten Planungen zur hohen Zahl an Gerichtstagen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

