Stellungnahme zur Evaluation des StrUG

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat der DRB NRW am 19.10.2022 eine Stellungnahme zur Evaluation des StrUG NRW abgegeben. Positiv hervorgehoben wurden hierbei u.a. der verbesserte Rechtsschutz für die Betroffenen sowie die erzielte Verfahrensbeschleunigung. Kritik geübt wurde hingegen u.a. an der sehr kurzfristigen Einführung des Gesetzes zum 01.01.2022 sowie aufgetretene Unklarheiten im Rahmen der Fristenproblematik.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: