Sonderdezernat Doping

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e. V. begrüßt die Einrichtung eines Sonderdezernats Doping für die Bearbeitung von Straftaten nach § 4 des Gesetzes gegen Doping im Sport (AntiDopG) bei der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW). Die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier.