Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW

Der DRB NRW hat zum Entwurf einer siebten Verordnung zur Änderung der FrUrlV NRW Stellung genommen und in diesem Zusammenhang zusätzlich eine Änderung des § 20a FrUrlV angeregt, um den Bedürfnissen von Eltern bei der Pflege und Betreuung schwer behinderter und/oder pflegebedürftiger Kinder besser gerecht zu werden. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.