Justizgesetz Nordrhein-Westfalen

Der DRB NRW hat im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes NRW Stellung genommen. Die beabsichtigten Änderungen werde hierbei im Wesentlichen begrüßt. Bezüglich der vorgesehenen Regelungen zur Schaffen einer einer gesetzlichen Grundlage zur Übermittlung personenbezogener Daten von Sachverständigen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften an die Berufskammern wird jedoch angemahnt, von solchen Regelungen abzusehen, die geeignet sind, Sachverständige von der Übernahme von Gutachtenaufträgen abzuschrecken. Die vollständige Stellungnahme finden sie hier.