Der DRB NRW hat im Rahmen der Verbändeanhörung am 04.11.2022 zu den beabsichtigten Neuregelungen zum Beurteilungs- und Erprobungswesen Stellung genommen. Der Verband rügt - unbeschadet der konkret beabsichtigten Regelungen, dass die Möglichkeit, das gesamte Beurteilungswesen einer grundlegenden Reform zuzuführen, mit den vorgelegten Entwürfen verpasst wird. Im Spannungsfeld zwischen richterlicher Unabhängigkeit, Selbstverwaltung der Justiz und Bestenauslese wäre es wünschenswert, die überkommene Beurteilung von Richterinnen und Richtern durch die Gerichtsverwaltung, namentlich durch die der Exekutive zuzuordnenden Präsidentinnen und Präsidenten durch ein neues System abzulösen, in welchem Richterinnen und Richter in den Beurteilungsprozess eingebunden sind.
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