Besoldung

Im Rahmen der Beteiligung nach § 93 des Landesbeamtengesetzes hat der DRB NRW am 18.01.2022 gegenüber dem Ministerium der Finanzen eine Stellungname zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen und Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften abgegeben. Insbesondere die Nichtberücksichtigung der Pensionäre bei den geplanten Sonderzahlungen wurde hierbei kritisiert.

Die vollständige Stellungnahme lesen Sie hier.