Der DRB NRW hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes abgegeben. Der Entwurf sieht vor, dass Richterinnen und Richter zukünftig unter Mitbestimmung der Personalvertretungen der Richterschaft den Eintritt ihres Ruhestands bis zum 69. Lebensjahr hinausschieben können, wenn dem nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Zu dem Gesetzentwurf gelangen Sie hier.
Die Stellungnahme, in der gegen die geplanten Änderungen keine grundlegenden Einwände erhoben werden, finden Sie hier.
