Stellungnahme

Im Rahmen der Verbändeanhörung haben der DRB NRW und der Richterbund der Arbeitsgerichtsbarkeit NRW gegenüber dem Rechtsausschuss des Landtages eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit abgegeben.

Darin wird die geplante Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit grundsätzlich begrüßt. Größere Gerichte stärken die Qualität der Rechtsprechung, erleichtern den fachlichen Austausch, verbessern die Vertretungsmöglichkeiten bei Ausfällen und schaffen effiziente Verwaltungsstrukturen. Zugleich stellen DRB NRW und RBA NW klar, dass die Reform nicht mit einer angeblich geringen Auslastung der Arbeitsgerichte begründet werden kann – vielmehr sind diese aufgrund steigender Eingangszahlen bereits heute stark belastet.

Kritisch bewertet wird die vorgesehene Vielzahl von Gerichtstagen. Diese stehen nach Auffassung des Verbandes den Reformzielen entgegen, erschweren den kollegialen Austausch und die Einarbeitung des richterlichen Nachwuchses und führen zu organisatorischen Nachteilen. Stattdessen spricht sich die Stellungnahme für eine stärkere Nutzung digitaler Verhandlungen aus und fordert eine gesetzliche Regelung, die Gütetermine per Video vom Stammgericht aus ermöglicht. Außenkammern sowie weitere Ausnahmen von der Reform – etwa für einzelne Standorte – werden ebenfalls abgelehnt.

Zur Stellungnahme im Volltext gelangen Sie hier.

Ansprechpartner

Bild von Jürgen Barth Jürgen Barth Vorsitzender des Richterbunds der Arbeitsgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen e.V.
Telefon02381/29814 Fax --- E-Mail vorstand@rba-nrw.de

Dokumente