Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG)
Im Rahmen der Verbändeanhörung hat der DRB NRW eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung des LGG abgegeben.
Der DRB NRW begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Landesgleichstellungsgesetzes ausdrücklich. Viele der vorgesehenen Änderungen – etwa der stärkere Schutz von Gleichstellungsbeauftragten, die Förderung von Führung in Teilzeit und mobiler Arbeit sowie Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung – sind aus Sicht der Justiz wichtige Schritte zu mehr Chancengleichheit. Gleichzeitig regt der DRB NRW gezielte Nachbesserungen an, um die richterliche Unabhängigkeit zu wahren, rechtliche Klarheit zu schaffen und die Praxistauglichkeit des Gesetzes weiter zu verbessern.
Zur vollständigen Stellungnahme gelangen Sie hier.
