Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts

Der DRB NRW lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung ab. Aus Sicht des Verbandes wird der Anspruch einer echten strukturellen Neuausrichtung nicht eingelöst. Statt einer grundlegenden Neubewertung der Besoldung werden im Wesentlichen bestehende Besoldungsbestandteile umgeschichtet und rechnerische Anpassungen vorgenommen.

Besonders kritisch sieht der DRB NRW die weiterhin vorgesehene Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Berechnung der Mindestbesoldung. Die Alimentationspflicht liege beim Dienstherrn und könne nicht von Einkommen und Erwerbsentscheidung eines Partners abhängig gemacht werden. Das beigefügte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Udo Di Fabio stützt diese Kritik.

Für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fordert der DRB NRW insbesondere eine eigenständige und amtsangemessene Neubestimmung der R-Besoldung. Dabei müsse auch die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens bei der Gewinnung und Bindung qualifizierter Juristinnen und Juristen berücksichtigt werden. Der Verband verweist hierzu unter anderem auf die im Entwurf vorgesehene deutliche Anhebung der R-Besoldung in Brandenburg.

Darüber hinaus kritisiert der DRB NRW die Übergangs- und Ausgleichsregelungen, die bei Bestandsfällen dazu führen können, dass allgemeine Besoldungserhöhungen durch das Abschmelzen von Ausgleichsleistungen teilweise oder vollständig aufgezehrt werden. Gefordert werden deshalb transparente Mehrjahresberechnungen und eine Neuausrichtung der Reform auf eine auskömmliche, amtsangemessene und wettbewerbsfähige Gesamtalimentation. 

Die vollständige, gegenüber dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2026 abgegebene Stellungnahme finden Sie hier.

Zum Rechtsgutachten von Prof. Dr. Udo Di Fabio gelangen Sie hier. 

Ansprechpartner

Bild von Gerd Hamme Gerd Hamme Vorsitzender
Telefon02381/29814 Fax 02381/22568 E-Mail gerd.hamme@drb-nrw.de