DRB NRW kritisiert unzureichende Personalausstattung der Justiz im Haushaltsentwurf 2027
Zusätzliche Stellen notwendig, um steigende Belastungen und wachsende Verfahrensrückstände zu bewältigen
Der DRB NRW hat in seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2027 des Landes Nordrhein-Westfalen deutliche Kritik an der geplanten Personalausstattung der Justiz geübt. Zwar sieht der Entwurf zusätzliche Stellen vor, diese reichen nach Einschätzung des Verbandes jedoch nicht aus, um die bestehenden Belastungen nachhaltig zu reduzieren und die Funktionsfähigkeit der Justiz langfristig sicherzustellen.
Besonders angespannt ist die Situation bei den Staatsanwaltschaften. Ende des ersten Halbjahres 2026 waren in Nordrhein-Westfalen rund 300.100 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte unerledigt – ein Anstieg um 12,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Trotz der geplanten 47 zusätzlichen staatsanwaltlichen Stellen sieht der DRB NRW einen erheblichen weiteren Personalbedarf. Zur rechnerischen Deckung des ermittelten Bedarfs fordert der Verband insgesamt mindestens 305 weitere Stellen über die bereits vorgesehenen Verstärkungen hinaus.
Auch die Sozialgerichtsbarkeit steht unter erheblichem Druck. Die vorgesehene Schaffung von acht zusätzlichen Richterstellen ist aus Sicht des DRB NRW angesichts der aktuellen Belastungsquoten nicht ausreichend. Der Verband beziffert den zusätzlichen Bedarf auf mindestens 41 weitere Richterstellen über die geplanten Stellen hinaus.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit kritisiert der DRB NRW insbesondere die lediglich drei vorgesehenen zusätzlichen Richterstellen. Die tatsächliche Arbeitsbelastung werde durch das bisherige Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y nicht mehr angemessen abgebildet. Zunehmende Verfahrenskomplexität und umfangreiche, teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellte Schriftsätze erhöhten den Arbeitsaufwand erheblich. Der Verband hält deshalb eine personelle Verstärkung um rund zehn Prozent für erforderlich. Das entspricht etwa 394 zusätzlichen Richterstellen.
Darüber hinaus fordert der DRB NRW, die geplante Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit finanziell und personell abzusichern. Bereits 2027 seien Mittel für Bau- und Umzugsmaßnahmen sowie zusätzliches Personal erforderlich, um die Reform ohne erhebliche Mehrbelastungen für die Beschäftigten und Einschränkungen für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Attraktivität des Justizdienstes. Der DRB NRW sieht Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb um qualifizierte Juristinnen und Juristen durch die Besoldung gegenüber anderen Bundesländern benachteiligt. Im Vergleich zu den geplanten Besoldungsanpassungen in Brandenburg beträgt der Abstand beim R1-Einstiegsgrundgehalt nach den Berechnungen des Verbandes monatlich rund 912 Euro. Der DRB NRW fordert deshalb eine Anhebung der Besoldung auf mindestens das Niveau Brandenburgs.
Auch die Digitalisierung dürfe nicht als Ersatz für eine ausreichende Personalausstattung betrachtet werden. Sie könne die Justiz langfristig unterstützen, verursache zunächst aber zusätzlichen Aufwand, etwa durch die Einführung neuer Arbeitsabläufe, IT-Sicherheit und Schulungen. Zudem müssten dauerhaft benötigte Stellen auch langfristig abgesichert werden.
Die zentrale Forderung des DRB NRW lautet daher: Der Haushalt 2027 muss die tatsächlichen Personalbedarfe der Justiz stärker berücksichtigen. Dazu gehören eine deutliche personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte, eine wettbewerbsfähige Besoldung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit. Nur mit einer nachhaltigen Personalpolitik lassen sich die bestehenden Rückstände abbauen und die Leistungsfähigkeit der Justiz langfristig sichern.
Die vollständige Stellungnahme vom 01.10.2026 finden Sie hier.

